Full text : Die englische Agrarenquete von 1913

Erstes  Kapitel.  Der  Landarbeiter  und  sein  Lohn.

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Schon  1909  zeigten  Untersuchungen  die  mißliche  Lage  des  Landarbeiterstandes; ­
  damals  aber  war  die  Lage  des  Farmers  noch  so  ungünstig, ­
  daß  an  eine  Erhöhung  der  Löhne  nicht  gedacht  werden  konnte.
Jetzt  aber  könnten  Vermehrung  der  Small  Holdings  und  Schaffung
ländlicher  Gewerkschaften  oder  sogar  gesetzliche  Akte,  wie  etwa  Fixierung
eines  Minimallohnes,  mit  Erfolg  auf  Erhöhung  des  Arbeitslohnes  hinwirken. ­
  Die  Einwirkung  des  Handelsamtes  auf  die  Löhne  in  den
schlechtest  zahlenden  Industrien  ist  sehr  erheblich  gewesen,  aber  die  Verhältnisse ­
  in  der  Landwirtschaft  liegen  insofern  anders,  als  der  Farmer
seinerseits  wieder  abhängig  ist  vom  Grundbesitzer.  Deshalb  wird  eine
Beeinflussung  der  Löhne  ohne  Einbeziehung  der  Pachlrente  kaum  angängig ­
  sein.  Man  könnte  an  einen  Hand  Court  (Land-Gerichtshof)
denken,  dem  beide  Materien  unterstünden.  Materiell  ist  zu  erwägen,
daß  eine  Erhöhung  des  Wochenlohnes  um  2—2 x /a  s  auf  der  einen  und
Erhöhung  der  Hausmiete  auf  der  anderen  Seite  um  dieselbe  Summe
die  Situation  weder  für  den  Arbeiter  noch  für  den  Farmer  (bzw.  Grundbesitzer) ­
  verändern  würde.  Es  tut  also  eine  noch  größere  Steigerung
des  Lohnes  not.
Gegen  einen  Minimallohn  war  vor  20  Jahren  alle  Welt.  Heute
denkt  man  anders;  allerdings  werden  auch  heute  noch  vielerlei  Einwendungen ­
  gemacht,  und  zwar:  1.,  daß  die  Naturalbezüge  einerseits
weder  zu  missen  noch  andererseits  einwandfrei  zu  bewerten  sind;  2.  daß
ein  solcher  die  Entlassung  der  alten  und  sonst  wenig  leistungsfähigen
Leute  nach  sich  ziehen  müßte;  3.  daß  mehr  und  mehr  die  ständigen
Arbeiter  entlassen  und  auf  Gelegenheitsarbeiter  zurückgegriffen  werden
würde;  4.  daß  er  überhaupt  die  Arbeitsgelegenheit  vermindern  würde,
indem  wieder  mehr  Ackerland  in  Grasland  verwandelt  werden  würde.
Trotz  alledem  wird  es  zu  einem  Lohnamt  kommen  müssen,  bei  dem
Arbeitgeber  und  Arbeiter  vertreten  sind.  Dieses  wird  den  Lohn  so
hoch  setzen  müssen,  daß  der  Arbeiter  seinen  Lebensunterhalt  anständig
bestreiten  und  eine  volle  Miete  zahlen  kann.
Ad  1.  ist  auszuführen:  Da  der  Naturalienanteil  des  Lohnes  stets
große  Schwierigkeiten  verursachen  wird,  muß  auch  für  die  Landwirtschaft ­
  gesetzlich  bestimmt  werden,  daß  der  Lohn  nur  in  Geld  gezahlt
werden  darf')  (für  die  Industrie  seit  1887  vorgeschrieben),  es  sei  denn.

9  Wie  schon  auf  Seite  10  lFnßnote  2)  angedeutet,  scheint  sich  die  Kommission
über  die  Angemessenheit,  ja  Notwendigkeit  einer  Differenzierung  der  Entlohnung
            
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