Full text : Die englische Agrarenquete von 1913

Fünfter  Teil.
Erstes  Kapitel.  Genossenschaftswesen.
Tas  Genossenschaftswesen  hat  eine  leitende  Nolle  in  dem  landwirtschaftlichen ­
  Aufschwang  des  Kontinents  und  Irlands  gespielt.  In
Großbritannien  nimmt  es  noch  einen  relativ'  unbedeutenden  Platz  ein.
Unsere  Landwirte,  insbesondere  die  Small  Holders,  fangen  jedoch  an,
die  Notwendigkeit  des  Zusammenschlusses  einzusehen  und  das  Landwirtschaftsministerium ­
  und  die  Development  Commission  zusammen
mit  der  Agricultural  Organisation  Society  bemühen  sich  redlich,
dem  Bedürfnis  Rechnung  zu  tragen.  Mehr  und  mehr  begreift  man
auch  bei  uns,  daß  das  Genossenschaftswesen  in  Ankauf,  Produktion
und  Verkauf  das  beste  Mittel  darstellt,  um  den  kleinen  Farmern  alle
Vorteile  der  großen  kaufmännischen  Organisationen  zu  verschaffen.
I.  B.  Cahill  hat  dem  Landwirtschaftsminister  über  das  landwirtschaftliche ­
  Kredit-  und  Genossenschaftswesen  in  Deutschland  berichtet.
Er  kommt  zu  dem  Schluffe,  daß  Kooperation  in  der  Landwirtschaft
heute  ebenso  eine  Weltbewegung  darstellt,  wie  sie  ähnlich  unter  anderen
produzierenden  Ständen  Bedeutung  erlangt  hat.
Die  Gründe  für  die  Rückständigkeit  in  der  ländlichen  Kooperation
in  England  scheinen  dieselben  zu  sein,  mit  denen  andere  Länder  früher
auch  zu  kämpfen  hatten,  jetzt  aber  schon  fertig  sind,  nämlich  der  Konservatismus ­
  des  Bauern  überhaupt  und  Eifersucht  und  Mißtrauen  unter
den  Genossen.  Dazu  kommt  bei  uns  noch  der  Umstand,  daß  die  Small
Holdings,  das  natürliche  Feld  der  Genossenschaften,  noch  zu  klein  an
Zahl  sind  und  zu  weit  zerstreut  liegen.
Trotz  allen  Schwierigkeiten  beginnt  das  Genossenschaftswesen  endlich ­
  auch  bei  uns  Wurzel  zu  fassen.  Die  Gesellschaft  für  landwirtschaftliche ­
  Organisation  ist  mit  Unterstützung  des  Landwirtschaftsministeriums ­
  erfolgreich  gewesen  in  der  Gründung  von  Genossenschaften ­
  mannigfacher  Art  und  in  verschiedenen  Teilen  des  Landes.
            
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