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Stand des Staatskredits gezogen werden könnten. Tatsächlich
hätten die englischen Konsols noch größere Rückgänge und
Schwankungen erfahren als die deutschen Staatsanleihen, nur
die französische Rente habe eine günstigere Entwicklung und
größere Stabilität gezeigt. 1 )
Derselbe Autor faßt seine Bemerkungen über den Kursstand
der deutschen Staatsanleihen dahin zusammen, es müsse
als Tatsache festgestellt werden, daß die Kurse niedrig
wären im Vergleich zu denen ausländischer Anleihen. 2 ) Selbst
wenn man diesen Satz als richtig anerkennen würde, bliebe
zu fragen, ob man dieser Erscheinung angesichts der großen
Verschiedenheit der wirtschaftlichen Verhältnisse der verglichenen
Staaten irgendeine Bedeutung zusprechen darf. Wenn
man aber jene Behauptung von Dombois’ sorgfältig nachprüft,
gewinnt man einen wesentlich anderen Eindruck. Nach
Hey man 3 ) stellte sich die Realverzinsung im Jahre 1909
für die 3 °/o ige deutsche Reichsanleihe auf 3 x / 2 °/o, für die
2 1 / a o/o igen englischen Konsols auf 3 °/o und für die 3 °/o ige
französische Rente auf 3 x / e °/o. Das Zinserträgnis der deutschen
Anleihe ging also über dasjenige der beiden anderen
Standardwerte hinaus, mit anderen Worten, das Deutsche
Reich genoß 1 einen etwas teueren Kredit als der englische und
französische Staat. Aber nur scheinbar! Es ist das Verdienst
Dernburgs, darauf hingewiesen zu haben, daß, wenn man
einwandfrei feststellen will, wie hoch oder niedrig der Staat
seinen Kredit bezahlen muß, man hierbei von der Nettorente
ausgehen muß, die die Staatspapiere nach Abzug derjenigen
Auflagen abwerfen, die in den einzelnen Staaten auf Einnahmen
aus flüssigem Kapital und auf Renten im Besonderen
gelegt sind. 4 ) Bei dem unter diesem Gesichtspunkt vorgenommenen
Vergleich der verschiedenen Rentenkurse scheiden
von vornherein die amerikanischen Staatspapiere aus, weil ihr
Kursstand durch ihre Verwendbarkeit auf Grund des National
') a. a. O. S. 28.
2 ) a. a. O. S. 30.
3) a. a. O. S. 11.
4 ) Zwangsanlagen, a. a. O. S. 18 fl.