10
steuerliche Belastung der Rentengläubiger in Betracht zieht,
diesen nicht mehr als andere Staaten, jedenfalls sind die Differenzen
gegenüber anderen Ländern unerheblich. Die interessanten
Darlegungen Dernburgs lassen aber gleichzeitig
erkennen, daß auch in den Steuersystemen der einzelnen Länder
Gründe für den Stand der Renten liegen, die bisher nicht
hinreichend gewürdigt wurden. So darf es billigerweise bezweifelt
werden, daß die italienische Rente auf ihrem gegenwärtigen
Kursstand verharren würde, wenn ihrer Verzinsung
direkt oder indirekt 20 o/o Steuern auferlegt würden. Andererseits
muß, (wenn die preußische Staatseinkommensteuer dauernd
erhöht wird, dies durch ein weiteres Sinken der Rentenkurse
seinen Ausdruck finden. Diese Feststellung ist höchst bedeutungsvoll
im Hinblick auf die im Reichstage im Mai 1912
gestellten gemeinsamen Anträge des Zentrums und der Nationalliberalen
auf Vorlage eines Besitzsteuergesetzentwurfes,
denn es läßt sich schon heute voraussehen, daß, wenn es zu
einer stärkeren Besteuerung des Besitzes kommt, der Kursstand
der deutschen Staatspapiere hierdurch ungünstig beeinflußt
werden wird, weil die Nettorente, die den Inhabern von
Staatspapieren zufließt, durch ihre stärkere Belastung mit
Steuern verringert wird.
Obige Betrachtung lehrt, daß von einer besonders schlechten
Lage des deutschen Rentenmarktes nicht die Rede sein
kann. Der Kursrückgang der Staatspapiere ist keineswegs eine
spezifisch deutsche Erscheinung, sondern in nahezu allen Ländern
zu beobachten und zum Teil noch stärker gewesen als
in Deutschland. Reich und Bundesstaaten zahlen in Deutschland
ihren Rentengläubigern nur scheinbar höhere Zinsen, als
die Staatspapierbesitzer anderer Länder empfangen, denn von
dem Nominalzinsertrag der Renten muß die steuerliche Belastung
in Abzug gebracht werden, von der in Deutschland die
Rente erheblich stärker betroffen wird, als in den übrigen wichtigeren
Kulturstaaten. Damit ist den Bestrebungen übereifriger
Finanzpolitiker und volkswirtschaftlicher Autoren, auf dem
Wege staatlichen Zwanges eine Besserung der Kursverhältnisse
herbeizuführen, eigentlich der Boden entzogen. Ein der-