Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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steuerliche  Belastung  der  Rentengläubiger  in  Betracht  zieht,
diesen  nicht  mehr  als  andere  Staaten,  jedenfalls  sind  die  Differenzen ­
  gegenüber  anderen  Ländern  unerheblich.  Die  interessanten ­
  Darlegungen  Dernburgs  lassen  aber  gleichzeitig
erkennen,  daß  auch  in  den  Steuersystemen  der  einzelnen  Länder ­
  Gründe  für  den  Stand  der  Renten  liegen,  die  bisher  nicht
hinreichend  gewürdigt  wurden.  So  darf  es  billigerweise  bezweifelt ­
  werden,  daß  die  italienische  Rente  auf  ihrem  gegenwärtigen ­
  Kursstand  verharren  würde,  wenn  ihrer  Verzinsung
direkt  oder  indirekt  20  o/o  Steuern  auferlegt  würden.  Andererseits ­
  muß,  (wenn  die  preußische  Staatseinkommensteuer  dauernd
erhöht  wird,  dies  durch  ein  weiteres  Sinken  der  Rentenkurse
seinen  Ausdruck  finden.  Diese  Feststellung  ist  höchst  bedeutungsvoll ­
  im  Hinblick  auf  die  im  Reichstage  im  Mai  1912
gestellten  gemeinsamen  Anträge  des  Zentrums  und  der  Nationalliberalen ­
  auf  Vorlage  eines  Besitzsteuergesetzentwurfes,
denn  es  läßt  sich  schon  heute  voraussehen,  daß,  wenn  es  zu
einer  stärkeren  Besteuerung  des  Besitzes  kommt,  der  Kursstand ­
  der  deutschen  Staatspapiere  hierdurch  ungünstig  beeinflußt ­
  werden  wird,  weil  die  Nettorente,  die  den  Inhabern  von
Staatspapieren  zufließt,  durch  ihre  stärkere  Belastung  mit
Steuern  verringert  wird.
Obige  Betrachtung  lehrt,  daß  von  einer  besonders  schlechten ­
  Lage  des  deutschen  Rentenmarktes  nicht  die  Rede  sein
kann.  Der  Kursrückgang  der  Staatspapiere  ist  keineswegs  eine
spezifisch  deutsche  Erscheinung,  sondern  in  nahezu  allen  Ländern ­
  zu  beobachten  und  zum  Teil  noch  stärker  gewesen  als
in  Deutschland.  Reich  und  Bundesstaaten  zahlen  in  Deutschland ­
  ihren  Rentengläubigern  nur  scheinbar  höhere  Zinsen,  als
die  Staatspapierbesitzer  anderer  Länder  empfangen,  denn  von
dem  Nominalzinsertrag  der  Renten  muß  die  steuerliche  Belastung ­
  in  Abzug  gebracht  werden,  von  der  in  Deutschland  die
Rente  erheblich  stärker  betroffen  wird,  als  in  den  übrigen  wichtigeren ­
  Kulturstaaten.  Damit  ist  den  Bestrebungen  übereifriger
Finanzpolitiker  und  volkswirtschaftlicher  Autoren,  auf  dem
Wege  staatlichen  Zwanges  eine  Besserung  der  Kursverhältnisse ­
  herbeizuführen,  eigentlich  der  Boden  entzogen.  Ein  der-
            
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