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artiges Vorgehen hat keine Berechtigung mehr, weil eine Notlage
gar nicht vorhanden ist. Gleichwohl wird in Deutschland
nach wie vor in parlamentarischen und Regierungskreisen die
Notwendigkeit betont, nach dieser Richtung hin Schritte für
eine Besserung des Kursstandes zu tun. Wenn man zu einem
Urteil über die hierbei gemachten Vorschläge gelangen und
insbesondere feststellen will, ob irgendwelche Aussicht vorhanden
ist, daß durch ihre Verwirklichung das gewünschte
Ziel erreicht wird, muß man sich zunächst klar darüber werden,
welche Gründe in den verschiedenen Kulturländern und insbesondere
in Deutschland den auffälligen Rückgang des Börsenpreises
der Staatsrenten veranlaßten.