Full text: Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

träge durch derartige Vorschriften dem Staatsrentenmarkt stän 
dige Käufer gewonnen werden und in welchem Verhältnis 
diese Käufe zu den jährlichen Neuemissionen des Reichs und 
der Bundesstaaten stehen. Hierbei sind die gesetzlichen Be 
stimmungen zu berücksichtigen, durch die, wie eingangs er 
wähnt, bereits andere Vermögensverwaltungsstellen zu Staats 
rentenkäufen angehalten worden sind. Es kommen hierfür der 
Hauptsache nach die Berufsgenossenschaften, Landesversiche 
rungsanstalten, die Reichsversicherungsanstalt für Angestellte, 
sowie die preußischen Feuer- und Lebensversicherungssozietäten 
in Frage. 
Das Vermögen der Berufsgenossenschaften be 
zifferte sich Ende 1909 auf 511 Millionen Mark. Man darf 
annehmen, daß ein erheblicher Prozentsatz dieses Betrages 
schon jetzt aus Reichs- und Staatsanleihen besteht, so daß sich 
die regelmäßigen, jährlichen Staatsrentenkäufe dieser Körper 
schaften in ziemlich engen Grenzen halten dürften. Für die 
Landesversicherungsanstalten läßt sich die Höhe der Ankäufe, 
die in Betracht kommen, berechnen. Ende 1910 belief sich das 
Vermögen der Invalidenversicherungsanstalten auf rund 1660 
Millionen Mark. Wäre die Bestimmung der Reichsversicherungs 
ordnung schon damals in Kraft gewesen, so hätte sich in den 
Kassen der Anstalten ein Bestand an Reichs- und Staatsanleihen 
im Betrage von rund 415 Millionen Mark befinden müssen. 
Tatsächlich besitzen aber die Anstalten zur Zeit für noch nicht 
200 Millionen Mark an Reichs- und Staatsanleihen. Um der 
Bestimmung der Reichsversicherungsordnung nachzukommen, 
werden sie also für über 200 Millionen Mark dieser Pa 
piere aus dem Markte nehmen müssen. Dazu kommt, daß 
sie alljährlich einen Vermögenszuwachs von etwa 80 Millionen 
Mark zu verzeichnen haben. Hiervon würde der vierte Teil 
d. h. 20 Millionen Mark in Reichs- und Staatsanleihen anzulegen 
sein. Das Vermögen der preußischen Feuersozietäten stellte sich 
Ende 1907 auf 112 Millionen Mark. Hiervon bestanden bereits 
etwa 25o/o aus Staatspapieren, so daß für irgendwie nennenswerte 
Staatspapierkäufe die Sozietäten nicht in Frage kommen. Die 
öffentlich-rechtlichen Lebensversicherungsanstalten verfügen zur
	        
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