Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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schäften  zur  Sicherstellung  ihrer  Liquidität  werde  weder  von  der
preußischen,  noch  von  der  Reichsregierung  beabsichtigt,  und
Schwarz, 1 )  der  sich  auch  mit  der  Frage  der  Heranziehung
der  Kreditgenossenschaften  zu  Staatspapierkäufen  beschäftigt,
weist  zwar  darauf  hin,  daß  ihre  Liquidität  zu  wünschen  übrig
lasse  und  der  günstigeren  Gestaltung  dringend  bedürftig  sei,
schwächt  diese  Bemerkung  aber  durch  den  Hinweis  ab,  daß
die  Ziele  und  die  Geschäftstätigkeit  der  Genossenschaften  andere, ­
  mehr  den  Banken  als  den  Sparkassen  ähnelnde  seien  und
bei  den  Genossenschaften  in  der  unbeschränkten  Haftung
der  Mitglieder,  in  dem  Rückhalt,  den  die  Genossenschaften
an  den  Zentralorganen  hätten,  endlich  in  der  von  diesen  und
den  Revisionsverbänden  geübten  Aufsicht  und  Kontrolle  ein
gewisser  Ersatz  für  die  Liquidität  der  Bestände  gefunden
werden  könne.  Schließlich  begnügt  sich  Schwarz  mit
der  Bemerkung,  daß  eine  Besserung  der  Deckungsverhältnisse ­
  der  Passiven  im  Hinblick  auf  ihre  Liquidität,  selbst
auf  Kosten  der  Erzielung  höherer  Gewinne  nachdrücklichst
angestrebt  werden  müsse,  wenn  an  dem  von  der  Mehrzahl ­
  der  Mitglieder  der  Bankenquete  befürworteten  Ausschluß
staatlichen  Eingreifens  festgehalten  werden  solle.  Also  auch
Schwarz  sieht  durchaus  davon  ab,  die  Kreditgenossenschaftenj
den  Zwangskaufvorschriften  zu  unterwerfen.  Eine  ähnliche  Haltung ­
  nimmt  von  Dombois  in  dieser  Frage  ein. 2 )  Er  meint,
daß  zurzeit  von  einem  gesetzlichen  Anlagezwang  abzusehen  sei,
weil  einerseits  in  dem  engeren  Kreis  der  Kreditverbundenen
einer  Genossenschaft  eine  plötzliche  und  starke  Abforderung
der  Einlagen,  wenigstens  seitens  der  Mitglieder,  selbst  in  außerordentlichen ­
  Zeiten  weniger  wahrscheinlich  ist  und  anderseits
die  Genossenschaften  vielfach  noch  so  jung  und  wenig  erstarkt
sind,  daß  sie  ihre  Reserven  nicht  in  Inhaberpapieren  anlegen
können.
Hinsichtlich  der  Banken  ist  vor  einiger  Zeit  zwar  wiederholt
der  Vorschlag  gemacht  worden,  sie  zu  größeren  Käufen  von
Staatspapieren  zu  zwingen  oder  gar  besondere  Depositenbanken

1)  a.  a.  O.  S.  17.
2 )  a.  a.  O.  S.  77.
            
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