Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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Zeit  über  größeres  Vermögen  nicht.  Das  Stammkapital  der  6
Provinzialanstalten  beziffert  sich  auf  6  Millionen  Mark.  Der
Verband  besitzt  ein  Stammkapital  von  P/a  Millionen  Mark.
Auch  von  dieser  Seite  aus  sind  demnach  beträchtliche  Käufe
von  Staatspapieren  nicht  zu  erwarten.  Die  preußischen  Sparkassen ­
  besaßen  im  Jahre  1909  einen  Anlagebestand  von  10765
Millionen  Mark.  Hiervon  waren  1163  Millionen  Mark  oder
10,8%  in  Staatspapieren  angelegt. 1 )  Durch  das  zur  Zeit  der
parlamentarischen  Beratung  unterliegende  Sparkassengesetz  sollen ­
  die  Sparkassen  verpflichtet  werden,  12  bis  18°/»  ihrer  Anlagen ­
  in  diesen  Werten  zu  halten.  Wie  bereits  mitgeteilt  wurde,
erfuhr  diese  grundlegende  Vorschrift  des  Gesetzentwurfes  durch'
die  Beschlüsse  der  mit  der  Durchberatung  der  Vorlage  betrauten
16.  Abgeordnetenhauskommission  eine  nicht  unerhebliche  Abschwächung. ­
  Es  sollen  hiernach  nur  6  bis  15  %  in  Staatsrenten ­
  investiert  werden.  Dementsprechend  wird  man  auch  die
Angaben  ändern  müssen,  die  der  preußische  Finanzminister
Dr.  L  e  n  t  ze  am  24.  April  1912  gelegentlich  der  ersten  Lesung  des
Sparkassengesetzentwurfes  im  Abgeordnetenhause  machte.  Er
führte  damals  aus,  daß  „durch  die  Vorlage  allerdings  nur  60  Millionen ­
  Mark  Staatspapiere  untergebracht  würden.  Wenn  man  aber
die  Verpflichtungen  der  verschiedenen  Vermögensverwaltungsstellen ­
  zusammenzähle,  ergebe  sich  ein  Betrag  von  rund  200
Millionen  Mark  im  Jahr,  für  den  Staatsanleihen  gekauft  werden
müßten.“  Schon  damals  mußte  dieser  Betrag  als  reichlich  hoch
angesehen  werden.  Nachdem  jetzt  die  Sparkassenvorlage  erheblich ­
  abgeschwächt  ist,  wird  man  mit  mehr  als  150  Millionen ­
  Mark  nicht  gut  rechnen  dürfen.
Hierzu  würden  bei  weiterer  Ausdehnung  des  Kreises  der
Zwangskäufer  die  Versicherungsgesellschaften,  Banken,  Kreditgenossenschaften ­
  usw.  treten.  Doch  ist  zu  beachten,  daß
inan  den  Gedanken,  auch  die  Kreditgenossenschaften  der
Kapitalanlagevorschrift  zu  unterwerfen,  neuerdings  wieder
fallen  gelassen  zu  haben  scheint,  ln  der  16.  Abgeordnetenhauskommission ­
  führte  am  5.  Juni  1912  ein  Vertreter  der  preußischen ­
  Regierung  aus,  ein  Vorgehen  gegen  die  Genossen-*)

  Schwarz,  a.  a.  O.  S.  17.
            
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