Full text: Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

Kap. V. Die Erstreckung des Kapital* 
anlagezwanges auf die privaten 
Versicherungsgesellschaften. 
'fHon denjenigen Unternehmungen, die der Kapitalanlage- 
l?Hl) vorsc h r ‘ft unterworfen werden sollen, interessieren hier 
an erster Stelle die privaten Versicherungsgesellschaften. 
Fragt man sich, warum gerade diese für geeignet gehalten 
werden, zum Kauf von Staatsrenten in bestimmter Höhe ge 
zwungen zu werden, so lautet die Antwort, weil man es hier imit 
Onternehmungen zu tun hat, die über einen beträchtlichen 
Kapitalbesitz verfügen, bei denen man demnach erhebliche Be 
träge an Staatspapieren unterbringen zu können hofft. Dies trifft 
freilich in noch höherem Grade für die Banken zu, aber diesen 
Instituten kommt für die gesamte Finanz- und insbesondere 
Emissionspolitik des Staates eine so große Wichtigkeit zu, daß 
es für ihn ein gewisses Risiko bedeuten würde, die Banken 
wider ihren Willen zum Erwerb von Staatswerten in bestimm 
ter Höhe zu zwingen. Daher und gleichzeitig, weil der Be 
deutung der Banken für die Finanzpolitik des Staates der Ein 
fluß dieser Institute in Regierungskreisen entspricht, vernimmt 
man nichts davon, daß die Kapitalanlagevorschrift auf sie er 
streckt werden soll. Den privaten Versicherungsgesellschaften: 
gegenüber glaubt man besondere Rücksichten nicht nehmen zu 
brauchen. Hinzu kommt, daß man in den parlamentarischen, 
wissenschaftlichen, ja, selbst Regierungskreisen, in denen man 
Meltzing, Staatspapierkurs. 4
	        
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