Full text : Staatspapierkurs und Versicherungsgesellschaften

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Lebensversicherungsgesellschaften  durchaus  verschiedenartige
Gebilde  sind,  die  nicht  den  gleichen  Zwecken  dienen  und
daher  auch  nicht  bei  Erörterungen  über  ihre  Liquidität  gleich
behandelt  werden  dürfen.  Wenn  man  Zwangsvorschriften  den
Sparkassen  gegenüber  damit  begründen  zu  können  glaubt,  daß
die  Liquidität  der  Sparkassen  eine  möglichst  weitgehende  sein
müsse,  damit  diese  unter  Umständen  auch  plötzlich  an  sie
herantretenden  großen  Ansprüchen  gegenüber  genügend  gerüstet ­
  wären,  so  kann  auf  die  Lebensversicherungsgesellschaften'
eine  derartige  Begründung  für  den  Kapitalanlagezwang  nicht
angewandt  werden.  Den  Sparkassen  sind  größere  oder  kleinere
Beträge  mit  keiner  oder  kurzer  Kündigungsfrist  anvertraut.  Bei
einem  plötzlichen  Ansturm  der  Einleger  werden  überdies  die  etwa
vereinbarten  Kündigungsfristen  in  der  Regel  nicht  innegehalten. ­
  Die  Einleger  verlangen  vielmehr  die  Spargelder  sofort,
eventuell  mit  geringem  Zinsabzug  zurück,  ja,  die  Sparkassen
betrachten  es  oft  als  ihre  Ehrenpflicht,  bei  einem  derartigen
Run  allen  Ansprüchen,  auch  denjenigen  sofort  zu  genügen,
die  in  Rücksicht  auf  die  vereinbarte  Kündigungsfrist  vielleicht
erst  nach  Monaten  befriedigt  zu  werden  brauchten.  Bei  den
Lebensversicherungsgesellschaften  fließen  die  Prämien  der  Versicherten ­
  den  Anstalten  viele  Jahre,  ja,  Jahrzehnte  hindurch
regelmäßig  zu  und  kehren  erst  im  Versicherungsfalle,  also  beim
Tode  des  Versicherten  oder,  wenn  er  ein  bestimmtes  Alter
erreicht  hat,  zu  dem  Versicherten  oder  dessen  Erben  in  Form
der  Versicherungssumme  zurück.  Irgend  ein  Recht,  plötzlich,
ohne  Innehaltung  irgend  welcher  Kündigungsfrist  die  eingelegten ­
  Beträge  zurückzufordern,  besitzt  der  Versicherte  nicht.
Daher  kann  selbst  in  Krisenzeiten  ein  plötzlicher  Ansturm  vieler
Versicherten  auf  die  Kassen  der  Gesellschaften  nicht  erfolgen.
Selbst  in  Zeiten  schwerster,  wirtschaftlicher  Erschütterungen
haben  diese  Unternehmungen  nur  damit  zu  rechnen,  daß  die
Prämienzahlungen  der  Versicherten  zu  einem  Teil  ins  Stokken
  geraten,  daß,  dies  gilt  für  Zeiten  kriegerischer  Verwickelungen, ­
  die  Zahl  der  Sterbefälle  das  normale  Maß  überschreitet, ­
  verhältnismäßig  wenig  neue  Versicherungen  abgeschlossen ­
  werden  und  sich  daher  die  Prämieneinnahmen  der  Ge-
            
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