Full text : Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

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War  die  Regelung  der  gewerblichen  Kinderarbeit  notwendig?

532  283  allein  gewerblich  tätige  Kinder  sind  ermittelt,  und  in
der  Begründung  des  Entwurfs  wird  gesagt:  „Die  ermittelte  Zahl
bleibt  hinter  der  Wirklichkeit  noch  zurück,  da  bei  der  Untersuchung
nicht  alle  Gebiete  des'Meiches  und  nicht  alle  Zweige  der  gewerblichen
Tätigkeit  berücksichtigt  sind."  Ich  füge  hinzu:  Und  keine  Statistik
hat  ermittelt,  wie  viele  Kinder  bereits  vor  Beginn  der  Schulpflicht
gegen  Lohn  arbeiten.  Es  ist  ein  Kapitel  zum  Weinen.  Not,  Eigennutz ­
  und  Wettbewerb  feiern  da  Triumphe.  Ter  Staat  mußte  einschreiten. ­


A.  Notwendigkeit  aus.hygienischen  Gründen.
1.  Kinder  arbeiten  in  gesundheitsschädlichen  und
gesundheitsgefährlichcn  Werkstätten  und  deren  Betrieben. ­

Die  Motive  führen  aus,  daß  306  823  (d.  h.  57,64  Prozent)
sämtlicher  gewerblich  tätiger  Kinder  in  der  Industrie  arbeiteten,
und  sie  heben  die  Notwendigkeit  des  völligen  Verbots  der
Arbeit  (§  4)  wie  folgt,  hervor:
„Bei  den  übrigen  im  Verzeichnis  aufgeführten  Betrieben  handelt  es  sich
zunächst  um  solche  Werkstätten,  in  welchen  die  Kinder  der  Einatmung  von
Staub  ausgesetzt  sind,  der  entweder  mechanisch  oder  chemisch  namentlich  auf
den  jugendlichen  Organismus  schädlich  einwirkt,  und  zwar  in  erster
Linie  um  diejenigen  Werkstätten,  in  denen  harter,  spitziger  und  scharfkantiger
Mineralstaub  auftritt,  welcher  die  Schleimhäute  der  Atmungsorg  ane
verletzt.
Zu  ihnen  sind  zu  rechnen  zunächst  die  Wcrtkstätten  zur  Verfertigung
von  Schieserwaren,  Schiefertafeln  und  Griffeln,  in  denen  die  stauberzeugenden
Arbeiten  des  Abreibens  der  Schiefertafeln,  des  Sttgens,  der  Bearbeitung  der
zugeschnittenen  Schieferstücke  in  Durchstoßmaschineu,  des  Anschleifens  der
Griffelspitzcn  und  des  Abrundens  der  Griffel  vorgenommen  werden;  ferner
die  Werkstätten  der  Steinmetzen  (Steinhauer),  der  Steinbohrer,  -schleifer  und
-Polierer  und  der  Perlmutterverarbeitung,  in  denen  sich  bei  dem  Zurichten,
Behauen,  Klarschlagen,  Sägen,  Spitzen,  Bohren,  Schleifen  und  Polieren  der
Steine  und  Muschelschalen  Staub  entwickelt:  endlich  die  Kalkbrennereien,  in
denen  Kinder  mit  den  stauberzeugenden  Arbeiten  des  Eiuschichtens  der  Kalksteine ­
  in  den  Öfen  und  mit  dem  Ausladen  beschäftigt  oder  innerhalb  der
noch  nicht  völlig  ausgekühlten  Öfen  gesundheitsschädlich  hoher  Temperatur ­
  ausgesetzt  werden.
            
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