Full text : Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

I.  (Siehe  Ziffer  10  Abs.  2  S.  136.)

Verzeichnis
der
im  Bezirke  besegelten  Betriebe,
in  welchen  fremde  Kinder  beschäftigt  werden.

Erläuterungen.
In  Spalte  4  ist  jedesmal  die  bei  der  letzten  Revision  vorgefundene  Zahl  der  Kinder  einzutragen.
In  Spalte  5  ist  das  Datum  der  nach  §  10  des  Gesetzes  zu  erstattenden  Anzeigen  und  deren  Aktennummer  einzutragen.
In  Spalte  8  sind  die  wegen  Zuwiderhandlungen  rechtsgültig  erkannten  Strafen  einzutragen.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

Lfd.
Nr.

Bezeichnung  des  Betriebes ­
  u.  Name  des
Arbeitgebers.

Betriebsstätte.

Anzahl
der  beschäftigten
Kinder.
männlich  [  weiblich

Datum
und  Mtennunnner
der  Anzeige.

Datum  der
vorgenommenen
Revision.

Bestrafungen.

Bemerkungen.

Anhang  II.  Ausführungsbestimmungen  für  Preußen.
            
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