Full text : Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

II.  (Siehe  Ziffer  13  S.  137.)

n>-Verzeichnis

der

von  zu  N.

im  Jahre  19.  ausgestellten  Arbeitskarten.

1.

2.

3.

4.

5.

6.

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Angabe,  ob  die  Arbeitskarte ­
  aus  Antrag  oder
mit  Zustimmung  des
gesetzlichen  Vertreters
oder  nach  Ergänzung
der  Zustimmung  des
gesetzlichen  Vertreters
durch  die  Gemeindebehörde ­
  ausgestellt  ist.

Angabe  des
Betriebes,  in
welchem  das
Kind  beschäftigt ­
  werden
soff,  und  der
Betriebsstätte.

Bemerkungen. ­


Anhang  II.  Ausführungsbestimmungen  für  Preußen.
            
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