Full text : Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

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Verzeichnis  derjenige  n  Werkstätten,

(Zu  Anhang  III.]

in  deren  Betrieb  in  Abweichung  von  der  Vorschrift  im  §  13  Abs.  1  des  Gesetzes,  betreffend  Kinderarbeit  in  gewerblichen
Betrieben,  vom  30.  März  1903  (Reichsgeietzbl.  S.  113)  eigene  Kinder  unter  zehn  Jahren  nach  Maßgabe  der  Bekanntmachung
des  Reichskanzlers  vom  17.  Dezember  1903  (Reichsgesetzbl.  S-  312)  bis  zum  31.  Dezember  1805  beschäftigt  werden  dürfen.
Auf  solche  Werkstätten,  in  denen  durch  elementare  Kraft  (Dampf,  Wind,  Wasser,  Gas,  Lust,  Elektrizität  usw.)  bewegte  Triebwerke ­
  nicht  bloß  vorübergehend  zur  Verwendung  kommen,  sowie  auf  solche  Werkstätten,  in  deren  Betrieb  nach  §  12  a.  a.  O.
aus  sonstigen  Gründen  Kinder  nicht  beschäftigt  werden  dürfen,  finden  die  Ausnahmen  keine  Anwendung.

Gewerbeklasse
oder  Gewerbeart ­
  der  Gewerbestatistik ­


Bezeichnung
der
Werkstätten

1

2

IV  a  2.
IVa  9,
IVd  7  und
IVe  5.

Verfertigung  grober
Schieferwaren.
Verfertigung  von  Spielwaren ­
  aus  Stein,
Porzellan  oder  Glas.

IVd  6,  Vc,
IX  h,
XII  g  3.

Bearbeitung  v.  Knöpfen
aus  Porzellan,  Metall, ­
  Horn,Perlmutter
und  dergleichen

Art  der  Beschäftigung,

Bezirke,

für  welche  die  Ausnahme  gewährt  ist.

Bekleben  der  Schiefergriffel  mit  Papier,
Bemalen,  Zählen,  Einlegen  in  Etuis.
Zählen  der  Märbel  und  Verpacken  in  kleine
Säckchen;  bei  Porzellanmärbeln  auch  Bemalen. ­
  Bemalen  und  Anstreichen  von
Puppengliedern,  Sortieren  und  Einsetzen
von  Puppenaugen,  Zusammensetzen  von
Puppenteilen.  Zusammensetzen  vonChristbaumschmuck,
  Garnieren  (Anbringen  von
Ösen,  Hütchen,  Schlingen  und  dergleichen),
Sortieren,  Einlegen  in  Kartons.  Aufreihen ­
  von  Perlen  auf  Fäden.
Aufnähen  und  Aufstecken  auf  die  Karten.

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Sachsen-Meiningen:  Kreis  Sonneberg ­
  und  Amtsgerichtsbezirk  Eisfeld.
Sachsen-Meiningen:  Kreis  Sonneberg ­
  und  Amtsgerichtsbezirk  Eisfeld;
Sachsen-Coburg  und  Gotha:
Amtsgerichtsbezirk  Neustadt  und  Rodach.

Preußen:  Regierungsbezirke  Düsseldorf
und  Aachen;  S  a  ch  s  e  n:  Kreishauptmannschaften ­
  Chemnitz  und  Zwickau;  Badenfür ­
  das  Großherzogtum;  Sachsen:
Alten  bürg:  für  die  Städte  Schmölln
und  Gößnitz  und  die  benachbarten  ländlichen ­
  Ortschaften;  Schwarzburg-Rudolstadt:
  für  das  Fürstentum.
(Fortsetzung  folg.  Seite!)
            
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