Full text : Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

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War  die  Regelung  der  gewerblichen  Kinderarbeit  notwendig?

wegen  der  mit  dem  Glasblasen  verbundenen  Überanstrengung  der
Lungen  aufzunehmen."
2.  DieGesundheit  der  Kinder  wurde  untergraben
durch  gewerbliche  Arbeit  in  zu  frühem  Alter.  Über  die
Tatsache,  daß  die  Heranziehung  der  Kinder  zur  Lohn-  bezw.  Erwerbstätigkeit ­
  besonders  in  der  Hausindustrie  schon  häufig  vor  Beginn ­
  der  Schulpflicht  erfolgt,  erfährt  man  selten  genaueres.
Den  Lehrern  in  hausindustricllen  Gegenden  ist  sie  nicht  unbekannt.  Ausreichendes
  statistisches  Material  besitzen  wir  nicht.  (Vgl.  Agahd,
Kinderarbeit.  Fischer-Jena  1902.)  Bezüglich  der  6  —  10jährigen
arbeitenden  Kinder  hat  die  amtliche  Enquete  stichhaltiges  Material
auch  nicht  ergeben,  denn  22  Bundesstaaten  schweigen  sich  darüber
aus.  In  Preußen  ist  das  Alter  nur  für  4,04  Prozent  festgestellt,
und  doch  ist  die  von  uns  auf  Grund  der  amtlichen  Angaben  x )  geschätzte ­
  Zahl:  4404  sechs-  bis  siebenjährige  und  63  912  sechs-  bis
zehnjährige  Kinder,  viel  zu  gering.  Wurden  doch  durch  das  Statistische
Amt  in  Charlottenburg  allein  470,  durch  den  Rat  der  Stadt
Dresden  2012,  in  Hannover  durch  die  Lehrerschaft  473,  in  Kassel
224,  und  in  Schmölln  797  Kinder  im  Alter  von  6—10  Jahren
arbeitend  festgestellt.  Uns  stehen  die  Angaben  aus  43  Orten  zur
Verfügung.  Wir  haben  nicht  die  krassesten  Zahlen  herausgehoben.
(Vgl.  Agahd  a.  a.  O.  S.  57  ff.)  Die  in  den  preuß.  Ausführungsbestimmungen ­
  (s.  hier  Teil  II  Anhang  II)  enthaltenen  Vorschriften
Ziffer  27,  29  und  31  werden  dazu  beitragen,  daß  endlich  dem  zarten
Organismus  eines  6—10  jährigen  Kindes  sein  volles  Recht  werde.
In  der  Hausindustrie  der  Stadt  Halle  waren  56  Prozent  der
gezählten  Kinder  unter  10  Jahre  alt.  Wenn  man  weiß,  in  welchen
Räumen,  wann  und  wie  lauge  solche  Kinder  arbeiten  müssen,  wie
sie  z.  B.  5  Stunden  lang  hintereinander  Draht  biegen  (immer  dieselbe ­
  Form!),  4  Stunden  lang  Nähnadeln  fädeln,-7  Stunden  Veilchenblätter
  aufziehen,  Knöpfe  aufnähen  usw.,  so  wird  selbst  solche  au
sich  leichte  Arbeit  den  Kindern  schädlich.  (Vgl.  dazu  §  14  Abs.  2
des  KSchG.)  und  die  Ausnahmebestimmungen  des  Bundesrats  hier
Teil  II  Anhang  III.
Die  Lehrerschaft  hat  sich  ein  Verdienst  erworben,  als  sie  diese

0  Vierteljahrsheste  a.  a.  O.
            
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