Full text : Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

6  War  die  Regelung  der  gewerblichen  Kinderarbeit  notwendig?

a.  ö.  O.)  für  42  Schulgemeinden  des  Meininger  Oberlandes  Nachtarbeit ­
  festgestellt,  so  in  4  Schulgemeinden  bis  9  Uhr,  in  8  bis
10,  in  13  bis  11,  in  8  bis  12,  in  3  bis  2,  in  2  bis  3,  in  1  bis
4,  in  3  „die  ganze  Nacht  gegen  Weihnachten".  In  Anhalt  dauert
die  Kinderarbeit  in  der  Rohrdeckenfabrikation  und  Rohrflechterei
meistens  bis  10  Uhr  abends,  auch  Schwarzburg-Rudolstadt,  Bayern
und  Hessen  erwähnen  die  Nachtarbeit.  Aus  einer  Statistik  der
Hamburger  Lehrerschaft  führe  ich  folgende  Zahlen  an:  436  Kinder
arbeiten  bis  9  Uhr  abends,  183  bis  10,  49  bis  11,  150  bis
12  Uhr  nachts.  In  Braunschweig  dehnte  sich  die  Arbeit  bei
7  Prozent  —  bei  111  Kindern  nach  10  Uhr  aus.
In  aller  Frühe,  von  4  Uhr  an  (im  Winter!)  waren  nach
einer  amtlichen  Statistik  Charlottenburgs  tätig  20  Kinder,  zwischen
4  und  i/„5  Uhr  begannen  95,  zwischen  ^5  und  5  Uhr  76,  zwischen
5  und  a / 2 6  Uhr  99,  zwischen  ^6  und  6  Uhr  65  Kinder  die  Arbeit.
Ich  habe  vor  vier  Jahren  bedauert,  daß  der  amtliche  Bericht  auf
die  Früharbeit  nicht  eingegangen  war,  weil  ich  fürchtete,  es  möchte
das  Ziel  der  Lehrerschaft,  die  gänzliche  Beseitigung  der  gewerblichen
Arbeit  vor  Beginn  des  Unterrichts  am  Vormittag,  in  die  Ferne
gerückt  sein.  Mit  so  lebhafterer  Genugtuung  kann  ich  heute  feststellen, ­
  daß  diese  Befürchtung  grundlos  war.  (Siehe  Gesetz  §§  5,
7,  8,  13,  14.)  Das  Ziel  ist  hier  erreicht.  Nur  Ausnahmen  sind
noch  gestattet,  und  vom  1.  Januar  1906  ab  ist  allen  Kindern
die  Beschäftigung  vor  Unterricht  verboten.  (Vgl.  die  Folgen  der
Früh-  und  Nachtbeschäftigung  bezüglich  der  Schulleistungen  nachstehend ­
  unter  0.)
4.  Und  die  Arbeitsdauer?
Nach  den  Motiven  „ist  in  Preußen  für  110682  Kinder  —  41  Prozent
der  überhaupt  beschäftigten  —  eine  mehr  als  dreistündige  tägliche  Beschäftigungsdauer ­
  festgestellt  worden,  und  zwar  wurden  55933  (50,54  Prozent)  sechsmal
und  7  621  Kinder  (6,89  Prozent)  siebenmal  in  der  Woche,  also  auch  Sonntags,
zu  einer  mehr  als  dreistündigen  Arbeit  herangezogen.  Daß  unter  den  mehr
als  dreistündigen  auch  fünf-  und  sechsstündige  tägliche  Arbeitszeiten  in  nicht
unbeträchtlicher  Zahl  vertreten  sind,  darf  ohne  weiteres  angenommen  werden.
So  waren  in  Mccklcnburg-Strelitz  von  den  62  (unter  213)  mehr  als
3  Stunden  beschäftigten  Kindern  16  (25,8  Prozent)  fünf  Stunden  und  9
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.