6 War die Regelung der gewerblichen Kinderarbeit notwendig?
a. ö. O.) für 42 Schulgemeinden des Meininger Oberlandes Nacht
arbeit festgestellt, so in 4 Schulgemeinden bis 9 Uhr, in 8 bis
10, in 13 bis 11, in 8 bis 12, in 3 bis 2, in 2 bis 3, in 1 bis
4, in 3 „die ganze Nacht gegen Weihnachten". In Anhalt dauert
die Kinderarbeit in der Rohrdeckenfabrikation und Rohrflechterei
meistens bis 10 Uhr abends, auch Schwarzburg-Rudolstadt, Bayern
und Hessen erwähnen die Nachtarbeit. Aus einer Statistik der
Hamburger Lehrerschaft führe ich folgende Zahlen an: 436 Kinder
arbeiten bis 9 Uhr abends, 183 bis 10, 49 bis 11, 150 bis
12 Uhr nachts. In Braunschweig dehnte sich die Arbeit bei
7 Prozent — bei 111 Kindern nach 10 Uhr aus.
In aller Frühe, von 4 Uhr an (im Winter!) waren nach
einer amtlichen Statistik Charlottenburgs tätig 20 Kinder, zwischen
4 und i/„5 Uhr begannen 95, zwischen ^5 und 5 Uhr 76, zwischen
5 und a / 2 6 Uhr 99, zwischen ^6 und 6 Uhr 65 Kinder die Arbeit.
Ich habe vor vier Jahren bedauert, daß der amtliche Bericht auf
die Früharbeit nicht eingegangen war, weil ich fürchtete, es möchte
das Ziel der Lehrerschaft, die gänzliche Beseitigung der gewerblichen
Arbeit vor Beginn des Unterrichts am Vormittag, in die Ferne
gerückt sein. Mit so lebhafterer Genugtuung kann ich heute fest
stellen, daß diese Befürchtung grundlos war. (Siehe Gesetz §§ 5,
7, 8, 13, 14.) Das Ziel ist hier erreicht. Nur Ausnahmen sind
noch gestattet, und vom 1. Januar 1906 ab ist allen Kindern
die Beschäftigung vor Unterricht verboten. (Vgl. die Folgen der
Früh- und Nachtbeschäftigung bezüglich der Schulleistungen nach
stehend unter 0.)
4. Und die Arbeitsdauer?
Nach den Motiven „ist in Preußen für 110682 Kinder — 41 Prozent
der überhaupt beschäftigten — eine mehr als dreistündige tägliche Beschäftigungs
dauer festgestellt worden, und zwar wurden 55933 (50,54 Prozent) sechsmal
und 7 621 Kinder (6,89 Prozent) siebenmal in der Woche, also auch Sonntags,
zu einer mehr als dreistündigen Arbeit herangezogen. Daß unter den mehr
als dreistündigen auch fünf- und sechsstündige tägliche Arbeitszeiten in nicht
unbeträchtlicher Zahl vertreten sind, darf ohne weiteres angenommen werden.
So waren in Mccklcnburg-Strelitz von den 62 (unter 213) mehr als
3 Stunden beschäftigten Kindern 16 (25,8 Prozent) fünf Stunden und 9