Full text: Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

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Zur Durchführung des Gesetzes. 
Kreisschulinspektors, die Beschäftigung eines Kindes einzuschränken 
oder ganz zu untersagen. (Vgl. Ausf.Best. Ziffer 20 Abs. 2.) Aber 
wer kennt euch denn, ihr bleichen hohlwangigen, oder ihr über 
müdeten, verschlafenen, zerstreuten Jungen und Mädchen, am besten? 
Wer weiß, wo ihr arbeitet? Wer erfährt von den anderen Mit 
schülern oder von euch selbst, wann, wo und wielange ihr arbeitet? 
Wer ist imstande, dem Gewerbeinspektor Aufschluß zu geben über 
„Tatsachen", die eine nächiliche Revision begründet erscheinen lassen 
(Z 21)? Wer stellt den Antrag bei der Schulbehörde, wenn 
es notwendig ist, eine besondere polizeiliche Verfügung für das 
einzelne Kind zu erlassen (8 20) ? Wer droht mit der Entziehung 
der Arbeitskarte oder setzt die Entziehung derselben durch 
im Interesse des Kindes? Wer begutachtet, ob es gerade für dieses 
Mädchen von 13 Jahren nicht gefährlich ist, wenn es im Theater 
mitwirken soll (8 6)? Wer geht den Ursachen der „Krankheiten" 
nach, durch welche die Kinder von der Schule abgehalten und zu 
Erwerbszwecken benutzt werden? Wer kann wenigstens einigermaßen 
die vorgeschriebenen gesetzlichen Pausen kontrollieren (88 5, 7, 8, 
13, 14, 16, 17)? Wer hat den eigentlichen Sünder sofort 
erkannt, wenn das Kind bittend spricht: „Ich habe keine Zeit ge 
habt, meine Schularbeiten zu machen oder wenn es zu 
spät kommt, oder einschläft? Soll der Kreisschulinspektor etwa alle 
ein bis zwei Jahre die Lehrer gelegentlich einer Revision über die 
einschlägigen Verhältnisse befragen, das Ergebnis in dem Bericht 
festlegen und im übrigen nur darauf warten, bis er „angehört" wird? 
Das wird er nicht wollen. Er muß die Initiative ergreifen, da es 
der Regierung ernst ist um die Durchführuug dieses Gesetzes. Wir 
erklären frei heraus: Ohne das Interesse des Kreisschul- 
infpektors bleibt diescsGesetz auf dcmPapier stehen, 
und ohne die Heranziehung der Lehrer fehlt es dem 
Kreisschulinspcktor durchaus an jeder Unterlage zu 
irgendwelchem Vorgehen. 
Staatsministcr Graf v. Posadowsky sagte im Reichstage: 
„Warum erlassen wir dieses Gesetz? Um zu verhindern, daß 
Kinder in ihrer körperlichen Entwicklung durch übermäßige Arbeit 
physisch geschädigt werden, und daß sie ihre geistige und körperliche
	        
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