Full text: Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

38 
Zur Durchführung des Gesetzes. 
augenblickliche Wirkung des Gesetzes für jede Schule 
zahlenmäßig nachgewiesen werden. Zugleich wird dadurch eine 
gewisse Grundlage für die später zu unternehmenden 
Schritte geschaffen. 
Die Tabelle berücksichtigt speziell Breslauer Verhältnisse. Ab 
änderungen entsprechend den Verhältnissen anderer Orte lassen sich 
leicht bewerkstelligen. 
Die Rubriken 3—8 sollen — soweit es sich ermitteln läßt — 
einen Einblick in das Familienleben des Kindes geben. Vielleicht 
werden die Fragen 5—8 nicht immer beantwortet werden können, 
zumal auch eine gewisse Vorsicht bei Stellung derselben am 
Platze ist. Immerhin werden die Ermittlungen nicht selten dazu 
führen, eine Änderung bzw. Besserung der Lebensbe 
dingungen des einzelnen Kindes anzubahnen, so daß 
es dadurch für die Arbeit in der Schule geeigneter wird. Be 
sonderes Augenmerk wird dabei auf die Kostkinder und die 
Almosengenossenkindcr zu richten sein (Frage 8). Eine 
derartige Unterstützung der Recherchen bzw. der Tätigkeit 
der Orts- bzw. der Armenverwaltung wird diesen 
nur willkommen sein; denn ihnen ist es nicht immer 
möglich, die Pflegeverhältnisse gründlich genug zu 
durchschauen. Rubrik 9 soll einen Überblick über Art und Zeit 
der gewerblichen Beschäftigung des Kindes und über seinen dadurch 
erlangten Verdienst geben. Ein Vergleich zwischen der auf die 
Arbeit verwandten Zeit und dem meist nur geringen Verdienst 
kannHandhabebieten,aufdasAufgebenderErwerbs- 
tätigkeit des Kindes hinzuwirken. — In Rubrik 10 ist 
die Frage nach dem nachteiligen Einfluß der Beschäftigung auf die 
körperliche Entwicklung des Kindes unterlassen worden; denn es ist, 
um ein einigermaßen zutreffendes Urteil fällen zu können, eine 
längere Beobachtungszeit nötig. Wo Schulärzte angestellt 
sind, wird dies deren Aufgabe sein, am besten wohl in gemeinsamer 
Erörterung mit dem Lehrer. — In Rubrik 11 wären von Wert 
Angaben über die Gesamtschülerzahl der Klasse bzw. der Schule, 
über die die Kinderarbeit begünstigende Lage derselben (Industrie- 
orte)
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.