Full text : Gesetz betreffend Kinderarbeit in gewerblichen Betrieben

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Zur  Durchführung  des  Gesetzes.

augenblickliche  Wirkung  des  Gesetzes  für  jede  Schule
zahlenmäßig  nachgewiesen  werden.  Zugleich  wird  dadurch  eine
gewisse  Grundlage  für  die  später  zu  unternehmenden
Schritte  geschaffen.
Die  Tabelle  berücksichtigt  speziell  Breslauer  Verhältnisse.  Abänderungen ­
  entsprechend  den  Verhältnissen  anderer  Orte  lassen  sich
leicht  bewerkstelligen.
Die  Rubriken  3—8  sollen  —  soweit  es  sich  ermitteln  läßt  —
einen  Einblick  in  das  Familienleben  des  Kindes  geben.  Vielleicht
werden  die  Fragen  5—8  nicht  immer  beantwortet  werden  können,
zumal  auch  eine  gewisse  Vorsicht  bei  Stellung  derselben  am
Platze  ist.  Immerhin  werden  die  Ermittlungen  nicht  selten  dazu
führen,  eine  Änderung  bzw.  Besserung  der  Lebensbedingungen ­
  des  einzelnen  Kindes  anzubahnen,  so  daß
es  dadurch  für  die  Arbeit  in  der  Schule  geeigneter  wird.  Besonderes ­
  Augenmerk  wird  dabei  auf  die  Kostkinder  und  die
Almosengenossenkindcr  zu  richten  sein  (Frage  8).  Eine
derartige  Unterstützung  der  Recherchen  bzw.  der  Tätigkeit
der  Orts-  bzw.  der  Armenverwaltung  wird  diesen
nur  willkommen  sein;  denn  ihnen  ist  es  nicht  immer
möglich,  die  Pflegeverhältnisse  gründlich  genug  zu
durchschauen.  Rubrik  9  soll  einen  Überblick  über  Art  und  Zeit
der  gewerblichen  Beschäftigung  des  Kindes  und  über  seinen  dadurch
erlangten  Verdienst  geben.  Ein  Vergleich  zwischen  der  auf  die
Arbeit  verwandten  Zeit  und  dem  meist  nur  geringen  Verdienst
kannHandhabebieten,aufdasAufgebenderErwerbstätigkeit
  des  Kindes  hinzuwirken.  —  In  Rubrik  10  ist
die  Frage  nach  dem  nachteiligen  Einfluß  der  Beschäftigung  auf  die
körperliche  Entwicklung  des  Kindes  unterlassen  worden;  denn  es  ist,
um  ein  einigermaßen  zutreffendes  Urteil  fällen  zu  können,  eine
längere  Beobachtungszeit  nötig.  Wo  Schulärzte  angestellt
sind,  wird  dies  deren  Aufgabe  sein,  am  besten  wohl  in  gemeinsamer
Erörterung  mit  dem  Lehrer.  —  In  Rubrik  11  wären  von  Wert
Angaben  über  die  Gesamtschülerzahl  der  Klasse  bzw.  der  Schule,
über  die  die  Kinderarbeit  begünstigende  Lage  derselben  (Industrieorte)

            
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