Full text : Zur Frage der Naturalteilung

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scheitern,  daß  in  einer  großen  Anzahl  von  Gemeinden,  wie  z.  B.  Anbstadt,
  Großbardorf,  Rothausen  Äcker  und  Wiesen  im  Durchschnitt  diese
Größe  nicht  erreichen.
Sind  durch  die  Naturalteilung  die  Grundstücke  auf  eine  zu  geringe
Größe  gebracht  worden,  so  kann  nur  durch  eine  Flurbereinigung
geholfen  werden.  Wenn  auch  eine  Zusammenlegung  der  zerstreut  liegenden ­
  Grundstücke  zu  größeren  Konrplexen  im  Grabfeld  nicht  möglich  ist,
so  ist  doch  eine  Bereinigung,  die  die  Parzelleuzahl  erheblich  mindert,
den  Grundstücken  eine  regelmäßige  Form  gibt  und  eine  Zugänglichkeit
zum  Grundstück  ermöglicht,  von  großem  Vorteil.  Im  Bezirk  Königshofen ­
  ist  in  Königshofen  selbst  1  Flurbereinigung  durchgeführt,  in
Großbardorf  1  in  Ausführung  begriffen,  in  Königshofen  und  Großcibstadt
  je  1  beantragt.
Die  durchgeführte  Flurbereinigung  in  Königshofen  wurde  an:
14.  Juli  1887,  ein  halbes  Jahr  nach  dem  Inkrafttreten  des  Flnrbereinigungsgesetzes
  beantragt  und  im  Herbst  1893  auszuführen  begonnen. ­
  Die  Unternehmung  bezweckte  durch  tunlichste  Zusammenlegung
der  in  der  Bereinignngsfläche  zerstreut  und  wegelos  durcheinander
gelegenen  Ackerfeldgrundstücke  der  Beteiligten  wirtschaftlich  günstig  gestaltete ­
  Komplexe  zu  bilden,  diese  mit  den  erforderlichen  Zn-  und  Abfahrtsgelegenheiten ­
  zu  versehen,  die  bisher  nicht  geordneten  Wasserläufe
zu  regeln,  wie  überhaupt  alle  Mißstüi:de  der  Gemengelage  und  des  mit
solcher  verbundenen  Flurzwanges  zu  beseitigen  und  auf  diese  Weise  eine
bessere  Benützung  von  Grund  und  Boden  herbeizuführen.  Z
Wie  alle  Neuerungen,  so  ist  auch  dieses  Projekt  anfangs  in
Königshofen  auf  heftigen  Widerstand  gestoßen  und  wenn  nicht  bei  der
Tagfahrt  der  Art.  21  des  Flnrbereinigungsgesetzes,  wonach  die,  welche
bei  der  Tagfahrt  weder  in  Person  erscheinen  noch  durch  einen  Bevollinächtigten
  vertreten  sind,  als  der  Inangriffnahme  der  Flurbereinigung
zustimmend  erachtet  werden,  zur  Seite  gestanden  wäre,  so  würde  die
nötige  Majorität  nie  zustande  gekommen  sein.  Von  219  Beteiligten
stimmten  165  für,  49  gegen  die  Durchführung  des  Unternehmens.
Die  Flurbereinigung  wurde  im  Jahre  1896  vollendet,  die  aus  der
Bereinigung  erwachsenen  Vorteile  sind  im  Ganzen  auf  51000  Mk.
veranschlagt.
Wie  die  Flurbereinigung  die  Minderung  der  Parzellenzahl  bewirkte,
zeigen  folgende  Zahlen:  Die  Bereinigung  erstreckte  sich  auf  eine  Fläche
von  185  ba  bei  einer  Anzahl  von  1050  Parzellen,  die  219  Beteiligten
gehörten.  Die  Durchschnittsgröße  der  Einzelparzelle  betrug  somit  vor
der  Flurbereinigung  0,176  ha  oder  rund  1 / 3  Tagwerk.  Durch  die

')  Endentscheid  der  k.  Flurbereinigungskommission  v.  S.  Juli  1898.
            
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