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zum Lohnfuhrwerk, zur Bestellung fremder Felder verwendet. Nach
stehend folgt das Ergebnis der Viehzählung vom 1. Dezember 1904,
das aufgrund der bezirksamtlichen Akten zusammengestellt wurde. Dabei
ist zu berücksichtigen, daß das Vieh der großen Gutshöfe, das, streng
genommen, für unsere Betrachtung hätte ausgeschieden werden müssen,
und das namentlich bei den Pferden einen großen Prozentsatz ausmacht,
mit inbegriffen ist. Am 1. Dezember 1904 waren im Bezirk Königshofen
Pferde
Schweine
Rindvieh
Schafe
Ziegen
856
10556
11389
4202
2025
Davon hatten die 28 Naturalteilnngsgemeinden
Pferde
Schweine
Rindvieh
Schafe
Ziegen
776
9530
10400
3932
1863
auf 1 grundbesitzende Haushaltung treffen:
Pferde
Schweine
Rindvieh
Schafe
Ziegen
0,28
3,46
3,77
1,43
0,67.
Schlußwort.
Die Naturalteilung, wie sie heute im Grabfeld geübt wird, hat
tiberwiegend günstige Wirkungen, ein Zeichen, daß in der Teilung des
Grundeigentums das wirtschaftlich richtige Maß eingehalten wird.
Die Besitzverteilnng gestaltet sich unter dem Einfluß der Natural
teilung günstig. Wenn auch einerseits die bäuerlichen Besitzgrößen nicht
gu bedeutendem Umfang anwachsen können (33 ha als Höchstgrenze), so
ist andererseits die größere Anzahl der bäuerlichen Wirtschaften nicht
so klein, daß sie als Zwergtvirtschaften bezeichnet werden können.
Für die bestehende Parzellierung kann die heute herrschende Sitte
der Naturalteilung nicht verantwortlich geniacht werden. Die weit
gehende Parzellierung geht im größten Teil des Grabfeldes auf Jahr-
hunderte lange Übung der Naturalteilung zurück. Wir haben gesehen,
daß der gesunde Sinn des Landwirtes der Zersplitterung entgegen zu
arbeiten sucht, der Bauer allein ivird jedoch in dieser Hinsicht wenig
erreichen können. In diesem Bestreben muß ihn die staatliche Agrar
politik unterstützen. Hier ist die Anwendung von „kleinen Mitteln",
namentlich die Durchführung einer Flurbereinigung am Platze. Allein
eine Bereinigung in größerem Maße scheitert an der immer noch unzu-