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sahrungen, die bis jetzt bei der in einzelnen Städten schon ein
geführten nahezu vollständigen oder doch erheblich ausgedehnten
Sonntagsruhe gemacht wurden, ist eine merkliche Verschiebung in
den Einkaufsverhältnissen der Land- und Arbeiterbevölkerung nicht
eingetreten, es hat sich vielmehr gezeigt, daß diese Konsumenten
klassen sehr gut ihre Bedürfnisse an Wochentagen decken können
und daß sie dies lieber tun als eine Änderung in ihren Bezugs
quellen vorzunehmen.
Eine früher seitens der Geschäftsinhaber oft und mit großem
Nachdruck erhobene und vertretene Forderung, die Sonntagsruhe
nicht gleichmäßig für das ganze Reich, sondern für einzelne Be
zirke nach deren verschiedenen Bedürfnissen verschieden zu ge
stalten, ist jetzt fallen gelassen und in das Gegenteil verkehrt
worden. Die gleichen Interessenten verlangen jetzt die gleichmäßige
gesetzliche Regelung, damit nicht die Kundschaft solchen Städten,
die völlige Sonntagsruhe einführen, verloren gehe zugunsten von
Nachbarstädten, die die Sonntagsarbeit im jetzigen gesetzlichen
Rahmen noch gestatten. Daß die verschiedenartige Gestaltung bzw.
die lokale Verschiedenheit in Zeit und Dauer der sonntägigen
Verkaufsstunden zu Übelständen geführt hat, ist unbestritten, ebenso,
daß eine halbe Sonntagsruhe wenig Wert für Erholungs- und
Bildungszwecke hat. Am schlimmsten ist es da, wo die gesetzlich
zugelassenen 5 Arbeitsstunden voll ausgenützt, aber geteilt
werden. Hier sind die Zwischenzeiten fast wertlos für die Be
troffenen.
Nur die vollständige Sonntagsruhe im Handels
gewerbe, mit den geringstmöglichen Ausnahmen für Nahrungs
mittelverkauf, kann die geschilderten Zwecke erfüllen. Sie kommt
in gleicher Weise den Prinzipalen wie den Angestellten zugute,
und daß sie möglich ist, beweist das Beispiel der Städte, die sie
schon eingeführt, der einsichtigen Geschäftsinhaber, die freiwillig
ihre Geschäftsräume an Sonntagen geschlossen halten. Der Deutsche
Verband Kaufmännischer Vereine tritt deshalb ein für die reichs
gesetzliche Einführung dervollständigenSonntagsruheim
Handelsgewerbe.