Full text : Konserven und Konservenindustrie in Deutschland

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asse  Fälle  von  Unreinlichkeit  in  den  Arbeitssälen  festgestellt.  Rooselt
  hat  den  von  der  Untersuchungskommission  eingereichten  Bericht
ne  jede  Änderung  dem  Kongreß  zugehen  lassen  und  eine  energische
-form  unter  gesetzlicher  Überwachung  verlangt.  Der  Inhalt  des
Nichts  ist  nach  des  Präsidenten  eigenen  Worten  bis  zum  Äußersten
stoßend.
Roosevelt  betont  vor  allen  Dingen  die  Tatsache,  daß  die  Berner ­
  der  Vereinigten  Staaten  weniger  vor  schlechtem  Fleisch  sicher
'h  als  die  Ausländer.  Das  erklärt  sich  aus  den  schärferen  Gesetzesstmimungen
  für  die  nach  dem  Auslande  zur  Verschiffung  gelangenn
  Lebensmittel.  Es  wird  darauf  aufmerksam  gemacht,  daß  beispiels--
 lse  die  für  Deutschland  bestimmten  Schweine  sorgfältig  mikro-°pisch
  untersucht  würden,  während  dies  mit  dem  Schweinefleisch
den  Inlandbedarf  keineswegs'  der  Fall  sei.  Die  Kosten  einer
undlichen  Überwachung  der  Packhäuser  will  Präsident  Roosevelt
rc h  die  Besteuerung  der  Schlachthäuser  erhalten.  Der  erwähnte
;r icht  hebt  namentlich  hervor,  daß  einzelne  Schlachthäuser  an  Reinheit ­
  sehr  zu  wünschen  übrig  lassen.  Auf  Ansuchen  des  Präsiden ­
  Roosevelt  hat  nun  der  Kongreß  im  Juni  1906  ein  Gesetz  geüffen,
  durch  das  die  Inspektoren  der  Bundesregierung  ermächtigt
är den,  die  Zubereitung  aller  Fleischprodukte  vom  lebenden  Tier  bis
111  Versand  scharf  zu  überwachen.  Zwei  Millionen  Dollar  wurden
»lieh  für  die  Inspektion  der  Schlacht-  und  Präservierungshäuser
wüligt.  Das  Gesetz  enthält  strenge  Strafbestimmungen  für  die
Metzung  aller  sanitären  und  die  Inspektion  betreffenden  Vorschriften.
Eiachthausbesitzer,  welche  eine  Etikette  benutzen,  auf  welcher  der
halt  eines  Paketes  oder  einer  Büchse  falsch  angegeben  ist,  setzen
h  Geldbußen  bis  zu  10000  Dollar  und  Gefängnisstrafen  bis  zu
,ei  Jahren  aus.  Eisenbahnen  und  andere  Beförderungsanstalten  sind
e ’chfall s  mit  schweren  Strafen  bedroht,  wenn  sie  irgendwelche
are n  zur  Beförderung  annehmen,  die  nicht  mit  der  vorgeschriebenen
e gierungsetikette,  und  im  Falle  es  sich  um  Ausfuhrgüter  handelt,
c h  mit  der  vorschriftsmäßigen  Bescheinigung  versehen  sind.  Ben
 flere  Strafen  sind  auch  für  die  Bestechung  der  Inspektoren,  sowie
r  hie  Annahme  der  Bestechung  seitens  der  Inspektoren  bestimmt,
'gestandenermaßen  geht  diese  gesetzliche  Vorsorge  in  bezug  auf  die
etliche  Überwachung  der  amerikanischen  Schlächtereibetriebe  weiter,
hies  jemals  im  Wege  der  Gesetzgebung  geschehen  ist.
Es  mutet  aber  eigentümlich  an,  wenn  man  erfährt,  daß  am  5.  März
°5.  genau  ein  Jahr  vor  dem  Erscheinen  des  Sinclairschen  Buches,  resp.
’ r  her  Verbreitung  der  Enthüllungen  über  die  Zustände  in  den
            
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