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Es läßt sich daher diese Arbeit nicht auf den nächsten Tag
verschieben, der Fabrikant ist vielmehr gezwungen, die Zubereitung
des Gemüses im Hinblick auf die in der Küche noch vorzunehmen
den Arbeiten, eine entsprechende Zeit vorher einzustellen.
Die seitens des Bundesrats gewährten Erleichterungen, bei dem
Eintreten einer außergewöhnlichen Häufung der Arbeiten, kommen
daher infolge des früheren Feierabends des Gros der Arbeiterinnen,
nicht zur vollen Wirkung. Dies würde vielmehr nur dadurch er
möglicht werden, daß es gestattet würde, für das Küchenpersonal
einen späteren Beginn, dafür aber auch ein späteres Aufhören der
Arbeit festzusetzen, als sie für das Gros der Arbeiterinnen besteht.
Zur Beurteilung der ganzen Frage ist es wohl nicht nötig auf die
besonderen Verhältnisse der Konservenindustrie als Saison- und
Nahrungsmittelindustrie ausführlicher einzugehen, nur auf einige
Hauptpunkte mag hingewiesen werden. Die durch die Reichs
gewerbeordnung herbeigeführte Einschränkung der Frauenarbeit hat
bereits die Konservenindustrie zu bestimmten Maßregeln gezwungen,
u m sich gegen die Verluste zu schützen, die durch verstärkte An
fuhr an Rohgemüse an besonders heißen Tagen entstehen. Und zwar
werden von den meisten Konservenfabriken des Sonntags, weil die
Sonnabendzufuhr in den seltensten Fällen am Liefertage aufgearbeitet
werden kann, keinerlei Rohgemüse mehr angenommen. Des ferneren
hat die Handhabung der Reichsgewerbeordnung bereits dahin geführt,
daß bei Abschlüssen auf Rohgemüse die Klausel aufgenommen und
schon bei normalen Ernten auch durchgeführt wird, daß nicht über
ein Maximalquantum an Rohgemüse pro Aar oder Hektar bebauter
Fläche abgenommen wird. Solche Maßnahmen bilden zwar eine
Härte gegen den Landwirt, die Durchführung wird aber umso be
greiflicher, je mehr die Konservenindustrie technisch in ihrer Be
wegungsfreiheit eingeengt wird.
Erwägungen, ob durch Veränderungen resp. Vergrößerungen
von Fabrikeinrichtungen die geschilderten Übelstände gemildert wer
den könnten, haben zu dem Resultat geführt, daß dies für die Kon
servenindustrie, die sowieso schon als Saisonindustrie mit einem über
mäßig hohen Anlagekapital zu rechnen hat und mithin nicht für
außergewöhnliche Fälle bauliche und maschinelle Einrichtungen treffen
kann, nicht durchführbar ist, zumal die Arbeitshäufung durchaus
wechselnd und mithin unberechenbar ist. So war es z. B. im Jahre
i 9ö3 durch die abnorme Witterung während der Spargelkampagne,
die zirka den vierten Teil der ganzen Spargel ernte in einigen wenigen
Tagen (4—5) hervorbrachte, unmöglich, das zur Anlieferung gebrachte