Full text : Konserven und Konservenindustrie in Deutschland

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A.  Gibt  die  Beschäftigung  der  Arbeiterinnen  in  der  Konservenindustrie ­
  in  dem  heutigen  Umfange  zu  irgend
welchen  Beanstandungen  Anlaß?
Zur  Beantwortung  dieser  Frage  ist  auf  folgende  Hauptpunkte
hinzu  weisen:
Die  Konservenindustrie  zählt  zu  den  Saisonindustrieen.  Die  Kampagne ­
  beschränkt  sich  auf  die  Zeit  von  Anfang  Mai  bis  Mitte  September. ­
  Diese  Kampagnezeit  ist  aber  nicht  eine  geschlossene,  sondern
zerfällt  wieder  in  mehrere  Arbeitsperioden,  zwischen  die  sich  mehrtägige ­
  Pausen  je  nach  der  Reife  der  zu  verarbeitenden  Konservenfrüchte ­
  einschieben.  Zählt  man  die  wirklichen  Arbeitsperioden  für
sich,  so  umfaßt  deren  Maximaldauer  im  einzelnen  keine  längere  Zeit,
als  etwa  50—60  Tage.  Im  Durchschnitt  ist  die  Kampagnezeit  für
Spargel  auf  etwa  50  Tage,  für  Erbsen  auf  23  Tage,  für  Bohnen  auf
36  Tage  anzunehmen.  Zwischen  diesen  Arbeitsperioden  liegen  Ruhefristen ­
  von  durchschnittlich  5—6  Tagen.  Die  weiblichen  Hilfskräfte
in  den  Konservenfabriken  werden  somit  nur  in  verhältnismäßig  kurzen
Abschnitten  von  mehreren  Wochen  beschäftigt,  die  ganze  übrige  Zeit
des  Jahres  sind  sie  unbeschäftigt.  In  diesen  drei  Arbeitsperioden  ist
aber  die  Arbeit  selbst  wieder  eine  ungleichmäßige.  Tage  angespannter ­
  Tätigkeit  wechseln  mit  Tagen  geringerer  Beschäftigung  ab.
Die  Arbeit  der  weiblichen  Hilfskräfte  in  der  Konservenindustrie
ist  aber  auch  ihrer  Art  nach  mit  der  weiblichen  Arbeit  in  anderen
Industrieen  nicht  zu  vergleichen.  Diese  Arbeiten  sind  an  sich  nicht
anstrengender,  als  andere  häusliche  Verrichtungen  oder  die  üblichen
Dienstleistungen  von  Frauen  außer  dem  Hause,  wie  Waschen,  Plätten,
Kochen,  Nähen  usw.  Daß  die  Beschäftigung  in  den  Konservenfabriken ­
  irgend  welche  Nachteile  für  die  Gesundheit  der  Beteiligten
hervorgerufen  hätte,  ist  bisher  nirgends  beobachtet  worden.  Hingegen
J st  festgestellt,  daß  sich  alljährlich  auf  diese  Zeit  verhältnismäßig
reichen  Arbeitsverdienstes  zahlreiche  arme  Witwen,  Frauen  und  Mädchen ­
  freuen.  Das  Armenamt  in  Braunschweig  z.  B.  erwartet  mit
Sehnsucht  die  Kampagne,  weil  dann  eine  erhebliche  Ermäßigung  der
Armenunterstützung  eintritt.  Eine  Überspannung  der  weiblichen
Kräfte  in  der  Konservenindustrie  in  gesundheitlicher  Beziehung  ist
nirgends  festzustellen;  es  Hegt  daher  auch  kein  Anlaß  vor,  den  in
der  Konservenindustrie  beschäftigten  Frauen  die  vermeintliche  Wohltat
einer  Arbeitsbeschränkung  aufzuerlegen,  gegen  die  diese  selbst  ganz
entschieden  Einspruch  erheben  würden.
Wir  gelangen  damit  zur  weiteren  Frage:
            
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