Full text : Der neue bulgarische Zolltarif vom 17/31. Dezember 1904

35

6*

Tarif-Nr.

Warenbenennung

Verzollungs- ­



Zollsatz
in
Francs

311

Kleider,  Konfektionswaren  und  andere  Waren  aus  Kautschuk,  mit  imprägnierten
oder  bestrichenen  Geweben  ....

100  hg

300‘—

312

Schuhwaren  aus  Kautschuk:
a)  Galoschen

J
6
o
T“ri

b)  alle  anderen

V

200 - —•

313

Schläuche,  Kiemen,  Ventil-Klappen  und  andere  Waren  aus  weichem  Kautschuk  oder
Guttapercha,  rein  oder  gemischt,  in  Verbindung  mit  Geweben  oder  mit
anderen  ordinären  Materialien

y>

i
6
o

314

Waren  aus  Hartgummi,  wie:  Knöpfe,  Kämme,Zigarettenspitzen,  Nadelbüchsen,  Etuis
und  andere  Waren,  auch  in  Verbindung  mit  anderen  gewöhnlichen  Materialien

n

350'—

315

Zu  Tarif-Nr.  307  bis  314:  Balata  und  Balatawaren  werden  wie  Kautschuk,
Guttapercha,  resp.  wie  Erzeugnisse  daraus  tarifiert.
Zu  Tarif-Nr.  307  bis  314:  Alle  Waren  aus  Kautschuk  und  Guttapercha  in
Verbindung  mit  solchen  Materialien,  welche  einem  höheren  Zollsätze  als  wie
Kauschuk  und  Guttapercha  unterliegen,  werden  nach  dem  betreffenden  Zollsätze  dieser
Materialien  verzollt.  Waren  aus  Guttapercha  werden  ebenso  tarifiert  wie  Waren  aus
Kautschuk.
XXL  Seide  und  Seiden  waren.
Seide:
a)  in  Kokons

fl

ei

b)  Rohseide,  Flockseide,  roh  oder  gekrempelt

100  hg

80  •—

316

Garne,  einfach  oder  mehrdrähtig,  auch  gezwirnt,  einschließlich  Nähgarn  aus
natürlicher  oder  Kunstseide,  auch  in  Verbindung  mit  anderen  Textilstoffen:
a)  nicht  gefärbt

1  kg

8-  —

b)  gefärbt  ....

11

12 -  —

317

Ohne  Taraabzug  für  die  unmittelbaren  Umschließungen.
Gewebte  und  gewirkte  Stoffe  aus  reiner  Seide  (einschließlich  Foulard,  Krepp
und  Tülle)  oder  in  Verbindung  mit  Gold-  und  Silberfäden  oder  mit  vergoldeten ­
  oder  versilberten  Metallfäden

«

12 - —

318

Gewebte  und  gewirkte  Stoffe  aus  Halbseide  (einschließlich  Foulard,  Krepp  und
Tülle)  aber  nicht  in  Verbindung  mit  Gold-  oder  Silberfäden  oder  mit  vergoldeten ­
  oder  versilberten  Metallfäden

n

io-—

319

Samt  und  Plüsch  aus  Seide  oder  Halbseide

57

10--320



Decken,  Vorhänge  und  Teppiche;
a)  aus  reiner  Seide  oder  in  Verbindung  mit  Gold-  oder  Silberfäden,  oder
mit  vergoldeten  oder  versilberten  Metallfäden  .

fl

15'-b)

  aus  Halbseide

»

12‘  —

321

Schale,  Sack-,  Kopf-  und  Halstücher  und  andere  ähnliche  Gegenstände  aus
Seide  oder  Halbseide:
n)  gesäumt  oder  ungesäumt

16’—

b)  gestickt,  mit  Spitzen-  oder  Fransenbesatz  oder  mit  sonstigen  Verzierungen,
auch  mit  Fäden  aus  Edelmetall  -

v>

20'  —
            
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