Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Berechnung  des  Mindergeldwertes  der  Düngemittel  bei  Mindergehalt.

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ß)  Für  das  Kali-Ammoniak-Superphosphat  stellt  sich  die  Berechnung  wie  folgt:
10%  lösliche  Phosphorsäure  sind  wert  10  x  0,40  =  4,00  M.,  3%  Kali  =  3x0,20
=  0,60  M.  Die  Summe  4,00  +  0,60  =  4,60  M,  von  10,60  M.  Gesamtpreis  abgezogen,
10,60  —  4,60  =  6,00  M.  ist  Bestwert  für  5  %  Stickstoff,  also  kostet  1  kg  des  letzteren  1,20  M.
Hieraus  ergibt  sich  der  Geldwert  der  gelieferten  Ware  nach  dem  Befunde:
für  Stickstoff  5,11  x  1,20  =  6,13  M.,
„  lösliche  Phosphorsäure  9,05  x  0,40  =  3,62  „
„  Kali  2,71x0,20  =  0,54  „
im  ganzen  10,29  M.,
d.  h.  statt  10,60  M.  sind  nur  10,29  M.  für  100  kg  zu  zahlen.
4.  Knochenmehl.  Das  Knochenmehl  setzt  sich  aus  mit  Leimsubstanz  durchwachsenem ­
  Kalkphosphat  zusammen.  Hier  gibt  es  für  den  Stickstoff  und  die  Phosphorsäure ­
  im  getrennten  Zustande  keine  Einzelpreise.  Man  muß  daher  bei  einem  Mindergehalt
entweder  yon  dem  Preise  des  Stickstoffs  in  einem  ähnlichen  Düngemittel,  z.  B.  Horumehl,
worin  ebenfalls  nur  der  Stickstoff  als  wertbestimmend  angesehen  wird,  ausgehen,  oder
inan  legt  für  die  Phosphorsäure  einen  hypothetischen  Wert,  der  zwischen  dem  der  unlöslichen ­
  und  wasserlöslichen  Phosphorsäure  liegt,  zugrunde,  berechnet  hiernach  den  Geldwert ­
  dieses  Bestandteiles  und  verrechnet  den  Best  auf  den  anderen  Bestandteil.
Angenommen  ein  Knochenmehl  mit  einer  Garantie  von  4,50  %  Stickstoff  und  20%
Phosphorsäure  ist  zu  11.00  M.  für  100  kg  verkauft,  die  Untersuchung  der  gelieferten  Ware
aber  hat  3,96  %  Stickstoff  und  20,98  %  Phosphorsäure  ergeben.
Wenn  Hornmehl-Stickstoff  zurzeit  etwa  1,00  M.  für  1  kg  kostet,  so  sind  die  garantierten ­
  4,50  %  Knochenmehl-Stickstoff  1,00  x  4,50  =  4,50  M.  wert;  es  bleiben  also
'  o.uO
11,00  —  4,60  =  6,50  M.  für  20%  Phosphorsäure  oder  für  1  %  ==  0j33  M.  übrig.

Die  gelieferte  Ware  ist  hiernach  für  100  kg  wert;
für  Stickstoff  3,96  x  1,00  =  4.40  M.,
„  Phosphorsäure  20,98  x  0,33  =  6,92  „
im  ganzen  10,88  M.
Oder  man  nimmt  für  Phosphorsäure  einen  hypothetischen  Wert  z.  B,  0,30  M.
kg  an  und  berechnet  nach  der  Garantie  und  dem  Preise  den  Wert  des  Stickstoffs.
Auf  diese  Weise  sind  20  kg  Phosphorsäure  6,00  M.  wert;  diese  von  11,00
•  •  ---*  ..  M  i  e  nn  m  aüe/„  Stickstoff,  also  sind

für
M.
für

abgezogen,  als"o“  11,00  -  6,00  =  6,00,  bleibt  5,00  M.  für  ifi
1  kg  Stickstoff  = 5 ^ 3 =  1,H  M,  zu  berechnen.
4,o  -tnn  ksr  Geldwert.
Die  gelieferte  Ware  hat  demnach  u  g  gß  i,H  =  4,40  M.,
für  Stickstoff  20,98  X  0.30  =  6,29  „  _
„  Phosphorsäure  ••••'■  Summe  10,69  M.,
d -  h,  statt  11,00  M.  sind  nur  10,69  M.  für  1«°  ^^“^  zu  fordern,  daß  der  fehlende
Bei  Knochenmehl  empfiehlt  sid  an  Phosphorsäure  ausgeg
Stickstoff  nur  bis  zu  0,5  %  durch  ^n^yen  nimmt  die  Phosphorsaure  in  dem
werden  darf;  denn  bei  den  entlohnten  Knochen  ^  mehr  als  gleichwertig  mit
Maße  zu,  als  der  Stickstoff  abnimmt.  P iese  ^“  werden,  weil  die  Wirkung  des  Knochendem
  nicht  entleimten  Normalknochenmehl  angeseh  . g  mehr  Leim  auf  das  mit  ihm
fehles  überhaupt  zweifellos  um  so  besser  um  LÖBung  des  letzteren  wird  durch
durchwachsene  Kalkphosphat  entfallt,  denn  hieran  igt  desto  schneller  »i
Fäulnis  des  Leimes  bewirkt,  und  je  größer  der  Geha
Paulnis  verlaufen. 1 )  nTnft8T) hosphatmehl  wird  entweder  nach  dem
,  5.  Thomasphosphatmehl.  Das  i  ..  u  er  phosphorsäure  als  Grum  ag
at  an  Gesamt-oder  an  Zitronensäure  os  durchwachsenen  Leim,  nicht
■)  Dieses  •*,  «  «,  *.  »»  +
>  die  in  Form  von  Hornmehl,  Fleisch  usw.
            
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