Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

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Die  Untersuchung  der  Sämereien.

Die  Gewichtsmenge  der  einzelnen  verschiedenartigen  Fremdkörper  einer  Probe
—  auch  taube,  sowie  durch  Drusch,  Ritzmaschine  oder  sonstwie  verletzte  Körner  —
sollten,  sofern  sie  in  beachtenswerter  Menge  auftreten,  für  sich  bestimmt
und  im  Untersuchungsbericht  angegeben  werden.  Namentlich  ist  dies  angezeigt  für
fremde  Samen,  welche  gleichwertig  oder  gar  wertvoller  sind  als  die  zu  liefernde
Art  oder  Varietät.
6.  Absolutes  Gewicht.  Das  absolute  Gewicht  der  Samen  einer  Probe  wird
entweder  durch  sorgfältige  Abzählung  und  Wägung  von  2  x  1000  Körnern  von
durchschnittlicher  Beschaffenheit  (nach  Größe,  Farbe,  Ausbildung)  ermittelt
oder  noch  besser  durch  Auszählung  einer  größeren  gereinigten  Mittelprobe.
7.  Volunigewicht.  Die  Bestimmung  des  Volumgewichtes  geschieht  durch
mindestens  dreimalige  Wägung  einer  und  derselben  Mittelprobe  mittels  des  neueren
1  Liter-Apparates  der  Kaiserlichen  Normal-Eichungs-Kommission.  Eine  vorgängige
Reinigung  der  Probe  ist  nur  dann  auszuführen,  wenn  es  sich  um  die  Wertbestimmung
einer  Sorte  als  solcher  handelt.
8.  Mehligkeit.  Die  Prüfung  von  Weizen  und  Gerste  auf  Mehligkeit  bezw.
Körnigkeit  (Glasigkeit)  geschieht  mittels  des  Farinotoras  von  Printz  in  Karlsruhe.
2  x  100  Körner  sind  zu  durchschneiden  und  in  5  Mehligkeitsstufen  zu  sortieren,
woraus  der  prozentige  Mehligkeitsgehalt  der  Probe  berechnet  wird.
9.  Keimkraft,  a)  Zahl  der  anzukeimenden  Samen.  Zur  Ermittelung
der  Keimkraft  sind  anzusetzen:  im  allgemeinen  4  X100  Körner,  von  Buchein,
Eicheln  u.  a.  großen  Samen  4  x  50  Körner.  (Betreffs  feinerer  Grassamen  und  Beta
siehe  jedoch  weiter  unten.)
Die  Abzählung  der  für  den  Keimversuch  bestimmten  Samen  soll  aus  einer
gereinigten  Mittelprobe  mit  größter  Sorgfalt  in  der  Weise  geschehen,  daß  unter
den  je  100  bezw.  50  Körnern  die  Zahl  der  großen,  mittleren  und  kleinen,  der
hellen  und  dunklen  Körner  (bei  Nadelhölzern  usw.),  sowie  solcher  verschiedenen
Reifegrades  in  annähernd  demselben  Verhältnis  in  der  Keimprobe  vertreten  sind,
wie  in  der  eingegangenen  Gesamtprobe.
Überschreitet  die  Abweichung  der  Einzelversuche  untereinander  bei  hochkeimenden ­
  Proben  10  °/ 0 ,  bei  solchen,  deren  Keimfähigkeit  50  °/ 0  nahe  liegt,  15  °/ 0 ,
so  ist  die  Keimkraftprüfung  zu  wiederholen.
b)  Vorquellung.  Eine  fünfstündige  Vorquellung  in  reinem  Wasser  wird
für  große  Samen  (Erbsen,  Beta  usw.)  empfohlen.  Dieser  Zeitraum  ist  in  die  Keirakraftprüfungsdauer
  einzurechnen.
c)  Keimhett.  Die  Art  des  Keimbettes  ist  von  geringerer  Bedeutung,  als
daß  die  angesetzten  Körner  den  wirklichen  Durchschnittscharakter  der  Probe  darstellen, ­
  vorausgesetzt,  daß  Wärme,  Feuchtigkeit  und  Luftzutritt  gut  geregelt  werden.
In  erster  Linie  wird  ein  starkes,  zuvor  sterilisiertes  Fließpapier  empfohlen  (z.  B.
von  Max  Dreverhoff,  Dresden,  Kat.-No.  251),  ferner  Sand;  auch  sterilisierte  Tonapparate ­
  sind  zulässig.
Eine  zu  große  Feuchtigkeit  des  Keimbettes  ist  unter  allen  Umständen  zu
vermeiden.  Das  Fließpapier  und  der  Sand  werden  mit  60  °/ 0  der  wasserhaltenden
Kraft  des  Materials  befeuchtet  und  in  diesem  mäßigen  Feuchtigkeitszustande  tunlichst
erhalten.  Erneuerung  des  Keimbettes  während  der  Prüfung  nach  Bedarf.  Chemische
Behandlung  der  Samen  ist  unstatthaft.
d)  Temperatur  des  Keimbettes.  Die  Keimkraftprüfungen  sollen  (womöglich
im  Thermostaten)  bei  beständig  20°  ausgeführt  werden.  Bei  Agrostis,  Aira,  Ainus,
Alopecurus,  Anthoxanthum,  Baldingera,  Beta,  Betula,  Dactylis,  -  Bauens,  Glyceria,
            
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