592
Bienenhonig.
*) Zeitschr. f. Untersuchung d. Nahrungs- u. Genußmittel 1904, 8, 110.
b) Weitere 20 ccm ersterer Lösung werden mit 195 com Wasser verdünnt und mit
5 ccm Salzsäure von 1,12 spezifischem Gewicht bei nur 60° 30 Minuten lang erhitzt. Nach
der Inversion wird mit konzentrierter Natriumkarbonatlösung neutralisiert und auf 260 ccm
aufgefüllt, filtriert und in 25 ccm oder, wenn der Saecharosegehalt ein außergewöhnlich
hoher ist, bloß in 20 oom-|-ö ccm Wasser mit 60 ccm Fehlingsoher Lösung unter ge
nauem Einhalten von 2 Minuten Kochdauer die Reduktion vorgenommen.
Die Differenz zwischen den in der invertierten und nichtinvertierten Lösung ge
fundenen Prozenten mit 0,95 multipliziert ergibt den Gehalt an Saccharose.
c) Das von der Gesamtinvertzuckerbestimmung (nach b) herrührende Filtrat wird
jedoch, bevor es durch das öftere Auswaschen des Kupferoxyduls allzusehr verdünnt ist,
zu einer abermaligen Inversion benutzt. Nach der Neutralisation der alkalischen Kupfer
lösung mit Salzsäure werden noch 5 °/ 0 konzentrierter Salzsäure überschüssig zugesetzt und
2 Stunden im kochenden Wasserbade erhitzt. Sodann wird mit Natriumkarbonatlösung
neutralisiert (wobei sofort erkenntlich ist, ob sich reduzierender Zucker gebildet hat), zu
260 ccm aufgeftillt und 50 oder 100 ccm dieser Lösung mit 60 ccm Pehlingscher Lösung
zur Zuokerbestimmung verwendet.
Die aus den zuletzt erhaltenen Kupfermengen berechneten Zuckermengen entsprechen
hei reinem Honig dem Houigdoxtrin (Gallisin). Da jedoch selbst bei wenig überschüssiger Säure
beim Stehenlassen (etwa über Nacht) das Gallisin zerstört wird, so muß sofort nach der Inversion
die Bestimmung ausgeführt werden. So schlägt denn auch Mader vor, das Filtrat von
der Saccharosebestimmung mit 10 °/ 0 konzentrierter Salzsäure 2 Stunden im kochenden
Wasserbade zu erhitzen, wobei das Gallisin so weit zerstört werden dürfte, daß bei Gegen
wart von Stärkesirupdextrinen gute Ergebnisse erhalten werden könnten.
d) Zur Gewinnung der in Tannenhonigen vorkommenden Dextrine haben
A. Hilger und P. Wolff 1 ) folgendes zweckmäßige Verfahren angegeben: 100 g Honig
werden verflüssigt und mit 200 ccm Methylalkohol angeriehen; die nach 24-stündigem
Stehen sich bildenden flockigen Ausscheidungen, die aus phosphorsaurem und äpfelsaurem
Kalk (bezw. Magnesia) sowie aus Stickstoffverbindungen bestehen, werden abfiltriert und zum
Filtrat 700 ccm Äthylalkohol von 96 Volumprozent unter Umschütteln allmählich zugesetzt.
Die sich bildenden weißen Flocken setzen sich bald an der Gefäßwandung fest und muß
die Flüssigkeit nach kurzem Stehen abgegossen werden, weil sonst ein Teil des Dextrins
wieder gelöst wird. Die an der Gefäßwandung festhaftende Ausscheidung wird in 15 ccm
Wasser gelöst, mit 15 ccm Methylalkohol vermischt, filtriert und in eine Mischung von
200 com Methyalkohol und 800 ccm Äthylalkohol geschüttet; es scheiden sich rein weiße
Flocken aus, die sich alsbald absetzen, aber keine klebrige Masse bilden. Diese Abscheidung
wird, nachdem die Flüssigkeit abgegossen ist, nochmals in vorstehender Weise gelöst und
gereinigt, um so reines Honigdextrin zu erhalten. Dasselbe wird abfiltriert und mit
absolutem Alkohol gewaschen und im Vakuum über Phosphorpentoxyd getrocknet.
7. Stickstoff. Etwa 5 g Honig werden nach Kjeldahl (S. 138) verbrannt.
8. Säure. Der Naturhonig enthält stets geringe Mengen Säure (Ameisen
säure, ferner Milch- und Äpfelsäure); man verwendet 5—10 g Honig in 100 ccm
Wasser und titriert in üblicher Weise mit 1 / 10 Normal-Alkalilauge unter An
wendung von Phenolphthalein als Indikator. 1 ccm Normalalkali = 0,046 g
Ameisensäure.
9. Pollen und Wachs. Etwa 20 g Honig werden in Wasser gelöst, durch
ein vorher getrocknetes und gewogenes Filter filtriert, hinreichend ausgewaschen,
der auf dem Filter verbliebene Rückstand getrocknet und gewogen. Letzterer kann
dann zur mikroskopischen Untersuchung Verwendung finden.
10. Asche. 10—20 g Honig werden verkohlt, die Kohle mit Wasser aus
gezogen und letztere nach S. 195 verbrannt. Die Asche wird mit Salpetersäure
aufgenommen und in der Lösung die Phosphorsäure nach dem Molybdän-Verfahren
(S. 160) bestimmt.