Full text : Die Untersuchung landwirtschaftlich und gewerblich wichtiger Stoffe

Wein.

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veilchenblauen  Zone  an  der  Berührungsfläche  beider  Flüssigkeiten  soll  die  Anwesenheit
des  Dulcins  beweisen.
Zum  Nachweise  von  Saccharin  kann  auch  die  Überführung  desselben  in  Salizylsäure
und  der  Nachweis  der  letzteren  dienen.  Der  in  der  oben  angegebenen  Weise  erhaltene
Rückstand  des  Äther-Petrolätherauszuges  wird  mit  wenig  Natronlauge  auf  dem  Wasserhade
zur  Trockne  verdampft  und  mit  3 / a —1  g  Ätznatron  1 / 2  Stunde  im  Silbertiegel  (am  besten
im  Olbade)  bei  250°  geschmolzen.  Die  mit  Wasser  aufgenommene  und  mit  Schwefelsäure
angesäuerte  Schmelze  zieht  man  mit  Äther  aus,  verdampft  diesen  und  prüft  den  Rückstand
mit  Bisenchloridlösung  auf  Salizylsäure.
Selbstverständlich  muß  man  sich  vorher  durch  Prüfen  des  Rückstandes  des  Äther-Petrolätherauszuges
  mit  Eisenchloridlösung  von  der  Abwesenheit  von  Salizylsäure  in  dem
Weine  überzeugt  haben.  Ist  in  dem  Weine  Salizylsäure  vorhanden,  so  schmilzt  man  den
Rückstand  des  Äther-Petrolätherauszuges  mit  Soda  und  Salpeter  und  prüft  die  Schmelze
auf  Schwefelsäure,  die  sich  bei  Anwesenheit  von  Saccharin  aus  der  Sulfogruppe  des
Saccharins  bildet.
Über  weitere  Verfahren  zum  qualitativen  Nachweis  von  Saccharin  siehe  K.  Windisch
1.  c.  S.  141.
18.  Nachweis  der  Salizylsäure.  „50  ccm  Wein  werden  in  einem  zylindrischen
Soheidetriohter  mit  50  ccm  eines  Gemisches  aus  gleichen  Raumteilen  Äther  und  Petroleumäther ­
  versetzt  und  mit  der  Vorsicht  häufig  umgeschüttelt,  daß  keine  Emulsion  entsteht,
aber  doch  eine  genügende  Mischung  der  Flüssigkeiten  stattfindet.  Hierauf  hebt  man  die
Äther-Petroleumätherschioht  ab,  filtriert  sie  durch  ein  trockenes  Filter,  verdunstet  das
Äthergemisch  auf  dem  Wasserbade  und  versetzt  den  Rückstand  mit  einigen  Tropfen
Eisenchloridlösung.  Eine  rotviolette  Färbung  zeigt  die  Gegenwart  von  Salizylsäure  an.
Entsteht  dagegen  eine  schwarze  oder  dunkelbraune  Färbung,  so  versetzt  man  die
Mischung  mit  einem  Tropfen  Salzsäure,  nimmt  sie  mit  Wasser  auf,  schüttelt  die  Lösung
mit  Äther-Petroleumäther  aus  und  verfährt  mit  dem  Auszug  nach  der  oben  gegebenen
Vorschrift.“
19.  Nachweis  von  arabischem  Gummi  und  Dextrin.  „Man  versetzt  4  ccm  Wein
mit  10  ccm  Alkohol  von  96  Maßprozent.  Entsteht  hierbei  nur  eine  geringe  Trübung,
welche  sich  in  Flocken  absetzt,  so  ist  weder  Gummi  noch  Dextrin  anwesend.  Entsteht
dagegen  ein  klumpiger,  zäher  Niederschlag,  der  zum  Teil  zu  Boden  fällt,  zum  Teil  an
den  Wandungen  des  Gefäßes  hängen  bleibt,  so  muß  der  Wein  nach  dem  folgenden  Verfahren ­
  geprüft  werden.“
„100  ccm  Wein  werden  auf  etwa  5  ccm  eingedampft  und  unter  Umrühren  so  lange
mit  Alkohol  von  90  Maßprozent  versetzt,  als  noch  ein  Niederschlag  entsteht.  Nach
2  Stunden  filtriert  man  den  Niederschlag  ab,  löst  ihn  in  30  ccm  Wasser  und  führt  die
Lösung  in  ein  Kölbchen  von  etwa  100  ccm  Inhalt  über.  Man  fügt  1  ccm  Salzsäure  von
1,12  spezifischem  Gewicht  hinzu,  verschließt  das  Kölbchen  mit  einem  Stopfen,  durch
welchen  ein  1  m  langes,  beiderseits  offenes  Rohr  führt,  und  erhitzt  das  Gemisch  3  Stunden
im  kochenden  Wasserbade.  Nach  dem  Erkalten  wird  die  Flüssigkeit  mit  Sodalösung
alkalisch  gemacht,  auf  ein  bestimmtes  Maß  verdünnt  und  der  entstandene  Zucker  mit
Fehlingscher  Lösung  nach  dem  unter  No.  10  beschriebenen  Verfahren  bestimmt.  Der
Zucker  ist  aus  zugesetztem  Dextrin  oder  arabischem  Gummi  gebildet  worden;  Weine
ohne  diese  Zusätze  geben,  in  der  beschriebenen  Weise  behandelt,  höchstens  Spuren  einer
Zuckerreaktion.“
Anmerkung  des  Verfassers:
Um  zu  entscheiden,  ob  einem  Weine  Dextrin  oder  Gummi  zugesetzt  ist,  benutzt
man  die  wässerige  Lösung  des  durch  den  Alkoholzusatz  entstandenen  Niederschlages,  die
bei  Gegenwart  von  Dextrin  rechtsdrehend,  dagegen  bei  Anwesenheit  von  arabischem  Gummi
linksdrehend  ist.  Die  Lösung  der  aus  dem  Gummi  durch  Erhitzen  mit  Salzsäure  entstehenden ­
  Galaktose  dreht  stärker  rechts,  als  die  aus  dem  Dextrin  gebildete  Glukose.  Ein
■weiteres  Unterscheidungsmittel  von  Gummi  und  Dextrin  bildet  das  Verhalten  gegen  Bleiossig, ­
  durch  welchen  Gummi  aus  seinen  Lösungen  gefällt  wird,  Dextrin  aber  nicht.
            
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