Full text : Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

2.  DIE  STAATSNOTENWAHRUNG  BIS  HERBST  1796.

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exeeutif,  das  den  Kurs  der  inandats  feststellte.  So  wurden
beispielsweise  100  francs  in  mandats  als  nur  2  francs  vom  Staat
m  Zahlung  genommen.
Die  Mandatswährung  entsprach  den  gehegten  Hoffnungen
also  nicht;  sowohl  die  Einlösung  der  Assignaten  in  mandats,
wie  der  kleinsten  Stückelungen  in  Kupfergeld  ging  fehl.  Daher
entschloß  sich  der  Staat,  als  der  französische  Wechselkurs
keine  Besserung  aufwies,  zu  der  Annahme  nur  nach  dem
„Kurswert“  und  zur  Aufhebung  der  Bestimmungen  über  den
rekurrenten  Anschluß  gegenüber  den  Assignaten.')
Der  Staat  betrachtete  von  nun  ab  das  Silbergeld  als
Wertmesser  und  die  Staatsnoten  als  akzessorische  Geldart  mit
negativem  Agio.  Er  nahm  die  mandats  nur  nach  dem  alle
5  Tage  publizierten  Kurse  an,  zu  dem  sie  auch  von  Privaten
in  Zahlung  genommen  werden  mußten.
Die  mandats  territoriaux  waren  in  letzter  Linie  geschaffen
worden,  um  die  Wiederaufnahme  der  Barzahlung,  d.  h.  die
Wiedereinsetzung  des  Metallgelds  in  valutarische  Stellung  zu
ermöglichen.  Diese  Bestrebungen  reichen  in  das  Jahr  1795
zurück.  Es  wurde  möglichste  Beschleunigung  der  Herstellung
v on  Hartgeld,  namentlich  von  Silbermünzen,  angeordnet.  Jedem
Privaten,  der  Edelmetall  zur  Münze  brachte,  sollte  ohne  Abzug
eines  Schlagschatzes  der  Wert  des  eingelieferten  Metalls  in
Münzen  dieses  Metalls  ausbezahlt  werden.  Herbst  1795  finden
' v ir  bei  den  parazentrischen  Zahlungen  sehr  oft  wieder  Haitgeld.
  Auf  den  französischen  Märkten  wurde  fast  ausschließlich
damit  bezahlt. 2 )  Es  begann  die  „epoque  de  la  repnse  des
Iransactions  en  numeraire  dans  les  marches“.
Per  Staat  machte  in  dieser  Zeit  Versuche,  Silber
val utarisch  zu  handhaben,  indem  er  den  Ministern  Summen  in
Hartgeld  dafür  zur  Verfügung  stellte. 3 )  Andererseits  schrieb
vorderhand  allerdings  vergeblich  —  durch  arret6  vom

er

')  Gesetz  vom  17.  Juli  1796.
2 )  Moniteur  universel  vom  9.  September  1796.
')  Gesetz  vom  22.  November  1795,  14.  Februar  1796.
            
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