Full text : Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

3.  DER  INTERVALUTARISCHE  KURS,

81

Provinzen,  die  fast  alle  einen  selbständigen  Wechselkurs  auf-"oisen.
  Mit  den  neu  eroberten  Ländern  kamen  nur  noch  andere
VDrtschaftsprovinzen  hinzu.
In  Belgien  fiel  dies  am  meisten  auf.  Dort  hatten  die  Einwohner ­
  dazu  eine  besondere  Scheu  vor  den  französischen  Staats-Noten,
  die  nicht  überwunden  werden  konnte.  Hartgeld  blieb  die
*ni  Verkehr  vorwiegende  Geldart.  Hierauf  wurde  irrtümlicherweise ­
  von  den  Belgiern  das  geringe  Schwanken  ihres  Wechselkurses ­
  zurückgeführt  und  nicht  auf  die  fortbestehenden  Handelsbeziehungen ­
  und  den  ungleich  günstigeren  Stand  ihrer  ganzen
Volkswirtschaft.
Diese  Maßregel  des  Konvents,  die  Anfang  1793  anzuwenden
'ersucht  wurde,  hatte  nicht  den  gewünschten  Erfolg;  vielmehr
sank  um  diese  Zeit  der  Wechselkurs  weiter.  Infolgedessen  entschloß ­
  sich  der  Staat  zur  Anwendung  von  andern  Mitteln,  von
Strafbestimmungen,  deren  Inhalt  der  gleiche  war,  wie  der  dei
bereits  früher  zitierten  Strafdekrete.  Auch  sie  konnten  nur  eine
Un gun s tige  Wirkung  auf  den  Wechselkurs  ausüben.
Der  Wechselkurs  und  demgemäß  das  positive^  Agio  der
Edelmetalle  schwankte  je  nach  der  augenblicklichen  Konjunktur
ln  den  einzelnen,  unter  sich  im  allgemeinen  wenig  in  Beziehung
stehenden  Wirtschaftsprovinzen.  Infolge  des  höheren  Agios  m
einzelnen  Gegenden  wurde  dort  das  Metallgeld  rascher  exportiert
Uß d  verschwand  schneller  aus  dem  Zahlungsverkehr  Dieser
Umstand  ruft  bei  den  Quantitätstheoretikern  den  Eindruck  hervor,
a] s  ob  sich  infolge  der  Masse  der  Assignaten  —  denn  anderes
Uold  sah  man  in  den  meisten  französischen  Provinzen  jetzt  nicht
mehr  -  der  „Assignatenkurs“  verschlechterte.  So  kam  man  auf
die  Idee  einer  völlig  unverständlichen  Massen  Verteilung  desPapiergoldes
  innerhalb  Frankreichs  Grenzen.
Schließlich  sind  wir  eine  Erklärung  schuldig,  wie  das  -
stehen  eines  besonderen  Kurses  der  manda  s  ern  ‘
rechtfertigen  ist.  Daß  diese  Staatsnoten,  die  ansche ™ n
äußerlich  sich  von  den  Assignaten  unterschieden,  einen  besonde
^rs  haben  konnten,  scheint  unserer  Ansicht  zu  widersprechen.
()
Das

Geldwesen  Frankreichs.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.