Full text : Das Geldwesen Frankreichs zur Zeit der ersten Revolution bis zum Ende der Papiergeldwährung

•  3.  DER  INTERVALUTARISCHE  KURS.

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Es  mußten  denn  auch  Maßnahmen,  die  neben  den  bereits
erwähnten  als  geeignet  zur  Begünstigung  des  „Assignatenkurses“
versucht  und  ebenfalls  zum  Teil  mit  Hypothezierungs-  oder
Quantitätstheorie  gerechtfertigt  wurden,  ohne  Erfolg  bleiben.
Die  Wuchervorbote  konnten  vielleicht  für  kurze  Zeit  den
Detreidepreis  ein  wenig  reduzieren.  Es  ist  bekannt,  welche  Rolle
»die  reichen  Wucherer“  in  der  Einbildung  des  notleidenden
Volkes  spielen.  Wenn  die  Verbote  überhaupt  den  Wechselkurs
beeinflußten,  so  taten  sie  es  nur  in  ganz  beschränktem  Maße.
Die  Exportverbote  einer  Reihe  von  Rohstoffen  —  Baumwolle,
Wolle,  Flachs,  Hanf,  Talg,  Eisen,  Blei,  Kupfer,  Zinn  u.  a.  m.  —
waren  vielleicht  mit  Rücksicht  auf  die  von  Frankreich  geführten
Kriege  sehr  angebracht,  mußten  aber  den  Wechselkurs  drücken.
Nach  derselben  Richtung  wirkten  die  Gesetze  über  das  Maximum ­
 1 )  —  Zwaugsdeklaration  und  eingehende  Regelung  und
Kontrolle  des  Getreidehandels,  später  auch  des  Handels  mit
anderen  Bedürfnisartikeln  unter  gesetzlicher  Festsetzung  eines
Maximalpreises  —,  die  damit  gerechtfertigt  wurden,  daß  wegen  des
wirtschaftlichen  Abschlusses  Frankreichs  von  den  übrigen  europäischen ­
  Staaten  und  der  geringen  Getreideproduktion  im  Inlande ­
  eine  Hungersnot  und  ein  hochgetriebener  Wucher  drohte.
Gewaltsame  Preisbestimmungen  haben  aber  immer  einen  problematischen ­
  Wert.  Der  Produzent  hatte  den  Überschuß  über  den
eigenen  Bedarf  herauszugeben  und  bekam  dafür  höchstens  den
Maximalpreis  bezahlt.  Diese  kommunistische  Maßregel  hatte  die
^°lge,  daß  nicht  mehr  produziert  wurde,  als  man  selbst  nötig
batte;  denn  nur  die  Aussicht  auf  angemessenen  Gewinn  spornt
2 ür  Entfaltung  der  eigenen  Wirtschaft  an;  auch  der  Händler,
der  sich  seines  Vorteils  beraubt  sah,  hatte  kein  Interesse  mehr
am  Abschluß  neuer  Geschäfte.  —  Ein  künstliches  Niedrighalten
der  Lebensmittelpreise  durch  Gewährung  von  Darlehen  an  Kommunen ­
  hätte  in  einer  kurzen  und  unbedeutenden  Krisis  erfolgreich ­
  sein  können.  Unter  den  gegebenen  Verhältnissen  mußte
‘)  Insbesondere  Dekret  vom  4.  Mai  1793  u.  a.;  abgeschaflt  durch
Dekret  vom  24.  Dezember  1794.
            
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