Full text : Die Entwicklung der Weißgerberei

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schließen  wollten,  es  in  Zukunft  mit  der  Rheinischen  Handwerksgewohnheit ­
  zu  halten,  so  müßten  sie  sich  entweder  zu  Frankfurt  am  Main
oder  zu  Frankfurt  an  der  Oder  oder  zu  Leipzig  oder  Straßburg,  „allwo
die  gewöhnliche  Handwercksbrief  zu  finden  weren",  einkauffen,  aber
„ehe  und  bevor  solches  geschehe,  selbige  neben  den  Ihrigen  nicht  passiert
werden  könnten".  Man  sieht  aus  dem  Allen,  zu  welch  eigenartigen
Verhältnissen  dieser  feste  interurbane  Zusammenschluß  Anlaß  gegeben
hat.  Magdeburg  gehörte  zum  Rheinischen  Kreis')  und  hatte  1686
4  Jahre  Lehrzeit");  in  den  Nürnberger  Ordnungen  weder  von  1535
noch  von  1629  ist  etwas  über  die  Zugehörigkeit  des  Handwerks  zu
einem  der  erwähnten  4  Kreise  ausgesprochen,  aber  bei  Gelegenheit  der
Handwerkstrennung  von  Memmingen  erfahren  wir,  daß  sie  zum  Rheinischen ­
  Handwerksgebrauch  halten.  Noch  nach  der  Nürnberger  Ordnung
von  1629  sind  drei  Lehrjahre  vorgeschrieben^),  und  als  1634  die
Lehrzeitfrage  in  Nürnberg  geregelt  wurde,  wurde  unter  anderem  auch
die  Lehrzeit  der  Weißgerber  auf  4  Jahre  erhöht');  Mummenhoff  bringt
diese  Erhöhung  in  Zusammenhang  lediglich  mit  einer  inneren  gewerbepolitischen ­
  Maßnahme,  es  fragt  sich  aber,  ob  dabei  nicht  auch  die  interurbane ­
  Einfügung  in  die  größere  Einheit  des  Rheinischen  Handwerksgebrauches
  vielleicht  eine  maßgebende  Rolle  gespielt  hat.  Ähnlich  wie
oben  die  Memminger  Weißgerber  Anschluß  an  einen  der  vorhandenen
Bezirke  suchen  mußten,  war  es  auch  bei  den  Bremern;  als  hier  auf
Wunsch  einer  Anzahl  von  Weißgerbern  1746  eine  Trennung  von  den
Riemenschneidern  und  Senklern,  mit  welchen  sie  bis  dahin  in  einem
Amte  verbunden  gewesen  waren,  erfolgte,  erhielten  sie  eine  Rolle  mit
dem  Titel  „Weißgerber-See-Stetter-Amts-Rolle"  ^);  damit  ist  die  gleichzeitige
  Zugehörigkeit  zu  den  See-Städtern  ausgedrückt.
Die  Herkunft  der  Namen  „Rheinische",  „Schwaben",  „See-Städter",
„Landstädter",  welch  letztere  eben  wahrscheinlich  den  Gegensatz  zu  den
See-Städtern  bildeten,  ist  ohne  weiteres  klar.  Anders  liegen  die  Verhältnisse ­
  bei  dem  Worte  „Rößler",  welches  auch  in  der  Form  „Rö-ler"  °),
„Nyßler"')  vorkommt.  Für  dieses  Wort  eine  Erklärung  zu  finden,
gelang  mir  nicht.  1414  erfolgte  in  Leipzig  eine  Handwerkstrennung:
„Wir  Wilhelm  .  .  .  thun  kund  mit  diesem  brieve,  daß  wir  den  bescheidenen ­
  alten  schoworchen,  genannt  die  reseler,  in  unserer  statt
^ipczk  die  gunst  und  gnade  getan  haben,  und  haben  sie  genommen  von
der  innunge  der  schoworchen  daselbens  und  ihnen  sunderlichen  eine
')  Magdeburg  1886,  IZt-ns,  Uten?.  -)  Magdeburg  1686,  S.  1.
s )  Nürnberg  1629;  so  auch  von  Frankfurt  aus  noch  für  1602;  vgl.  Würzburg ­
  1602,  88  a.  *)  Mummenhoff  1901,  S.  66.
5 )  Privatmitteilung  beS  Archivs  der  freien  'Hansestadt  Bremen.
")  Weigel  1698,  S.  628  ff.  ’)  Beck  1807,  S.  64  f.
Entwicklung  der  Weißgerberei.

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