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hundert endlich eine Vereinigung der beiden streitenden Gewerbe, so,
wie das 18. Jahrhundert die verschiedenen Kreise der sich gegenseitig
befehdenden Rheinischen und Rößler, Schwaben und See-Städter schon
vereinigt hatte J ).
In Gunzenhausen suchten 1807 zwei Weißgerber und wiederholt 1818
drei Weißgerbermeister darum nach, eine von der Ansbachec Zunft
unabhängige, eigene Zunft bilden zu dürfen. Nach der Regierungsentschließung
steht dieser Trennung nichts im Wege, aber die Gunzenhäuser
„Lederzunft" wird aufgefordert, sich noch gutachtlich zu äußern,
ob es nicht zweckmäßiger und ausführbar sei, die Weißgerber zu
Gunzenhausen mit der Rotgerberzunft zu Gunzenhausen zu vereinigen.
Aber Zunft und Magistrat sind der Meinung, daß „wegen der Verwandtschaft
der beiden Gewerbe und der daraus öfter entsteigenden
Anstände eine solche Vereinigung nicht wohl stattfinden könne", „daß
daher die nahe Verwandtschaft derselben eher die Trennung als ihre
Vereinigung erfordere" 2 ).
1830 sucht in Uffenheim der Weißgerbermeister Lutz nach um die
Erteilung der Konzession zur Bereitung und zum Verkauf lohgaren
Leders. Die fünf Rotgerbermeister sind selbstverständlich gegen die Erteilung
dieser Konzession, da das Gewerbe übersetzt sei, und da Lutz
als wohlhabender Mann nicht nötig habe, auch noch die Rotgerberei
zu betreiben. Lutz hatte seinen Wohlstand auf Farbwaren und Wollhandel
begründet ^). Auf eingelegte Berufung erhält aber Lutz nach
der Regierungsentschließung die Erlaubnis zur Ausübung der Lohgerberei,
„da gesetzlich die Ausdehnung einer schon besitzenden Gewerbskonzession
auf ihr näher verwandten anderen Gewerbserzeugnissen zulässig
ist" ch. Mit der Rot- und Weißgerberswitwe Lutz verheiratete
sich jetzt der Gerber Kaeuffer, und diesem wird von den Rotgerbern
abermals nur die Erlaubnis zur Betreibung der Rotgerberei erteilt;
angeführt wird unter anderem, daß Kaeuffer neben der Weißgerberei
auch die Leimsiederei sowie Wollen- und Farbwarenhandel betreibe und
daneben noch eine Ökonomie besitze ^). Wir sehen also auch hier,
worauf schon bei der Besprechung der Landgerberei aufmerksam gemacht
wurde, daß eine genügende Ökonomie die Situation des Weißgerbers
ausreichend verbessern kaun, wobei allerdings diese Vereinigung nur
verhältnismäßig selten ist. Außerdem sehen wir, wie die Weißgerber,
wenn ihnen irgend möglich, seit der Wende des 18. Jahrhunderts, und
wofür ebenfalls schon mehrere Beispiele angeführt wurden, neben der
Weißgerberei immer noch ein oder mehrere Nebengewerbe betreiben, * 4
0 Vgl. S. 261. 2) Günzenhausen 1818. s ) Uffenheim 1830.
4 ) Ebenda. Regiernngsentschließung 24. V. 1830. 6 ) Uffenheim 1838.