Full text : Die Entwicklung der Weißgerberei

281

hundert  endlich  eine  Vereinigung  der  beiden  streitenden  Gewerbe,  so,
wie  das  18.  Jahrhundert  die  verschiedenen  Kreise  der  sich  gegenseitig
befehdenden  Rheinischen  und  Rößler,  Schwaben  und  See-Städter  schon
vereinigt  hatte J ).
In  Gunzenhausen  suchten  1807  zwei  Weißgerber  und  wiederholt  1818
drei  Weißgerbermeister  darum  nach,  eine  von  der  Ansbachec  Zunft
unabhängige,  eigene  Zunft  bilden  zu  dürfen.  Nach  der  Regierungsentschließung ­
  steht  dieser  Trennung  nichts  im  Wege,  aber  die  Gunzenhäuser ­
  „Lederzunft"  wird  aufgefordert,  sich  noch  gutachtlich  zu  äußern,
ob  es  nicht  zweckmäßiger  und  ausführbar  sei,  die  Weißgerber  zu
Gunzenhausen  mit  der  Rotgerberzunft  zu  Gunzenhausen  zu  vereinigen.
Aber  Zunft  und  Magistrat  sind  der  Meinung,  daß  „wegen  der  Verwandtschaft ­
  der  beiden  Gewerbe  und  der  daraus  öfter  entsteigenden
Anstände  eine  solche  Vereinigung  nicht  wohl  stattfinden  könne",  „daß
daher  die  nahe  Verwandtschaft  derselben  eher  die  Trennung  als  ihre
Vereinigung  erfordere" 2 ).
1830  sucht  in  Uffenheim  der  Weißgerbermeister  Lutz  nach  um  die
Erteilung  der  Konzession  zur  Bereitung  und  zum  Verkauf  lohgaren
Leders.  Die  fünf  Rotgerbermeister  sind  selbstverständlich  gegen  die  Erteilung ­
  dieser  Konzession,  da  das  Gewerbe  übersetzt  sei,  und  da  Lutz
als  wohlhabender  Mann  nicht  nötig  habe,  auch  noch  die  Rotgerberei
zu  betreiben.  Lutz  hatte  seinen  Wohlstand  auf  Farbwaren  und  Wollhandel ­
  begründet  ^).  Auf  eingelegte  Berufung  erhält  aber  Lutz  nach
der  Regierungsentschließung  die  Erlaubnis  zur  Ausübung  der  Lohgerberei, ­
  „da  gesetzlich  die  Ausdehnung  einer  schon  besitzenden  Gewerbskonzession
  auf  ihr  näher  verwandten  anderen  Gewerbserzeugnissen  zulässig ­
  ist"  ch.  Mit  der  Rot-  und  Weißgerberswitwe  Lutz  verheiratete
sich  jetzt  der  Gerber  Kaeuffer,  und  diesem  wird  von  den  Rotgerbern
abermals  nur  die  Erlaubnis  zur  Betreibung  der  Rotgerberei  erteilt;
angeführt  wird  unter  anderem,  daß  Kaeuffer  neben  der  Weißgerberei
auch  die  Leimsiederei  sowie  Wollen-  und  Farbwarenhandel  betreibe  und
daneben  noch  eine  Ökonomie  besitze  ^).  Wir  sehen  also  auch  hier,
worauf  schon  bei  der  Besprechung  der  Landgerberei  aufmerksam  gemacht
wurde,  daß  eine  genügende  Ökonomie  die  Situation  des  Weißgerbers
ausreichend  verbessern  kaun,  wobei  allerdings  diese  Vereinigung  nur
verhältnismäßig  selten  ist.  Außerdem  sehen  wir,  wie  die  Weißgerber,
wenn  ihnen  irgend  möglich,  seit  der  Wende  des  18.  Jahrhunderts,  und
wofür  ebenfalls  schon  mehrere  Beispiele  angeführt  wurden,  neben  der
Weißgerberei  immer  noch  ein  oder  mehrere  Nebengewerbe  betreiben,  *  4

0  Vgl.  S.  261.  2)  Günzenhausen  1818.  s )  Uffenheim  1830.
4 )  Ebenda.  Regiernngsentschließung  24.  V.  1830.  6 )  Uffenheim  1838.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.