Full text : Die deutschen Getreidezölle

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schuldeten  Rußland  vorübergehend  dadurch  teilweise:  getragen,
daß  der  russische  Staat  seine  Eisenbahnfrachttarife  herabsetzte ­
  und  auch  der  russische  Bauer  seinen  Roggen  unter  dem
Druck  des  Steuererhebers  dem  Getreidehändler  billiger  geben
mußte.  Im  Süden  Deutschlands  kamen  die  Bismaroksohen
Zölle  von  Anfang  an  ganz  zur  Geltung,  während  dies  in  den
ostelbischen  Provinzen  Preußens,  wie  schon  bemerkt,  vor
Aufhebung  des  Identitätsnachweises  nicht  vollständig  der
Fall  war.
Auch  bei  der  Gerste  war  der  Inlandpreis  unter  den  Bismaroksohen ­
  Zöllen  stets  um  den  ganzen  Zollbetrag  höher  als
der  Weltmarktpreis,  vor  allem,  weil  die  deutsche  Brauindustrie
und  die  deutschen  Viehzüchter  die  ausländische  Gerste  nicht
entbehren  können.
Bei  Hafer  stieg  der  Preis  sogar  noch  höher  als  der  Zollbetrag ­
  infolge  des  großen  Haferbedarfs  der  Armee.  —
Den  Getreidezoll  haben  wir  also  fast
vollständig  getragen.  Das  hindert  allerdings  die
bündlerische  Agitation  nicht,  unentwegt  weiter  zu  behaupten,
den  Zoll  trägt  das  Ausland.  Deshalb  sei  hier  daran  erinnert,
daß  auch  Dr.  Rußland,  der  Gelehrte  des  Bundes  der
Landwirte,  1887  erklärte 1 ):  „Die  Regel  wird  also  sein,  daß
der  Importeur  auswärts  den  vollen  Kurs  zahlt  und  im  Inland
diesen  mit  dem  Zollaufschlag  fordert.“  Und  Freiherr  von
Getto,  der  bekannte  Führer  der  bayrischen  Agrarier,
machte  am  5.  März  1895  im  Deutschen  Landwirtschaftsrat *  2 )
folgendes  interessante  Geständnis:  „Es  hat  eine  Zeit  gegeben,
in  der  man  nicht  den  Mut  hatte,  offen  zu  sagen,  daß  die
Getreidepreise  verteuert  werden  sollen.  Es  ist  nicht  lange
*)  Ruh  1  and,  Zeitschrift  des  Landwirtschaftlichen  Vereins  in  Bayer 11
1887.  S.  619.
2 )  Archiv  des  Deutschen  Landwirtsohaftsrates  1806,  S.  166.
            
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