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Nach der Betriebszählung von 1907 gab es 4 384 786
Betriebe bis zu 5 ha; rechnet man dazu die 17 982 Betriebe
über 6 ha, welche kein Ackerland haben, so sind es 4 402 768
Betriebe von 5 736 082 im ganzen — 76,75 %. Von diesen
76,75 % aller Landwirtschaftsbetriebe kann man also sagen,
daß sie meist gezwungen sind, Getreide zuzu-
kaufen. Nur 23,35 % der deutschen Land
wirtschaftsbetriebe sind deshalb an hohen
Getreidepreisen interessiert, am meisten unter
ihnen der ostelbische Grundbesitz.
Von jeher ist ein deutliches Erkennungszeichen für die
Wirkung der Getreidezölle die Steigerung der Boden
preise gewesen, auf die wir im übrigen später noch kommen
werden. Sehr interessant ist es nun zu sehen, wie Roth-
k e g e 1 x ) dargestellt hat, daß seit der letzten Zollerhöhung
eine erhebliche Bodenpreissteigerung edngetreten ist, wie wir
sie ja vorausgesagt haben. Die Bodenpreissteigerung unter
der Wirkung des Bülowschen Zolltarifs 1901/03 bis 1907/09
übertrifft die Bodenpreissteigerung der vorangegangenen
Periode 1895/97 bis 1901/03, die unter den Caprivischen Zöllen
verlief, beinahe um das doppelte. Ganz besonders
aber fällt die Bodenpreissteigerung dem großen Grundbesitz zu.
Das zeigen folgende Ziffern: 1895/97 bis 1901/03 stiegen
die Bodenpreise bei Landgütern um 17 %, bei Stückländereien
um 10 %. 1901/03 bis 1907/09 stiegen die Bodenpreise bei
Landgütern um 33 %, bei Stückländereien um 21 %.
Die Steigerung des Bodenpreises war also in der zweiten
^eitperiode größer als in der ersten, und zwar bei den Grund
stücken unter 2 ha um 12 %, von 2—5 ha um 11 %, von
1 ) W. Rothkegel, Die Bewegung der Kaufpreise für ländliche
Besitzungen und die Entwickelung der Getreidepreise im Königreich Preußen
Von 1895 bis 1909. (Vgl. Beilage Nr. 1 im Anhang.)