Full text : Die neuere Entwicklung des Petroleumhandels in Deutschland

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sammenstellung  zeigen.
Nach  freundlicher  Mitteilung  einer  grossen  Binnenschiffahrtsgesellschaft ­
  beträgt  die  Kahnfracht  für  Petroleum  (in  Tankkähnen)
von  Hamburg  nach  Rosslau  12,  nach  Dresden  15  Pfg.  p.  IOO  kg.
Dazu  kommen  noch  etwa  15  bez.  25  Pfg.  p.  IOO  kg  Schlepplohn.
  Also  käme  eine  Gesamtfracht  von  27  Pfg.  p.  IOO  kg  von
Hamburg  nach  Rosslau  heraus,  welcher  Satz  sich  jedoch  für  die
D.-A.  P.-G.  noch  etwas  ermässigen  dürfte,  da  diese  eigene  Kähne
besitzt.  Demgegenüber  beträgt  die
Zisternenfracht  (10000  lcg)  Hamburg/Rosslau  Mk.  1.96  p.  100  kg
Fässerfracht  bei  Doppelladungen  (56  Fass)  »  2.45  »  »  »
»  »  »  (28  t>  )  »  2.82  »  »  »
Die  Pure  Oil  Co.  musste  also  pro  IO  tons  —  Zisterne  mehrere ­
  hundert  Mark  Mehrkosten  an  Fracht  bezahlen!  Aber  nur
so  war  es  ihr  möglich,  die  Abforderungen  auf  laufende  Schlüsse,
wenigstens  in  der  Hauptsache,  zu  befriedigen.  Lokoverkäufe
konnten  überhaupt  nicht  gemacht  werden,  Schlüsse  nur  auf  späte
Lieferung.  Mehrfach  kaufte  sie  durch  Strohmänner  von  der  D.-A.
  P.-G.  Diese  Kalamität  dauerte  bis  in  den  Winter  hinein  und
hatte  natürlich  für  die  Pure  Oil  Co.  die  nachteiligsten  Folgen.
Nachdem  einmal  die  grossen  Binnenläger  errichtet  waren,
waren  die  Inlandsgrosshändler  auf  Bezug  von  diesen  angewiesen.
Ab  Seehafen  konnten  sie  oft  nicht  mehr  kaufen,  weil  ihnen  die
billige  Transportmöglichkeit  nicht  zu  Gebote  stand,  da  die  Frachtdifferenz ­
  die  Einstandkosten  so  sehr  in  die  Höhe  schraubte,  dass
eine  Konkurrenz  gegen  ab  einem  solchen  Inlandslager  kaufende
Händler  meist  ausgeschlossen  war.  Der  Bau  von  eigenen  Kesselwagen ­
  oder  gar  Tankkähnen  verbot  sich  von  selbst.  Auch  wenn
der  Grosshändler  die  Fässer  auf  dem  Wasserwege  gehen  lässt,
kommt  er  schlechter  weg  als  die  Gesellschaft.  Denn  einmal
muss  er  die  von  den  Schiffahrtsgesellschaften  geforderten  Sätze
bezahlen,  sodann  findet  er  nicht  immer  rechtzeitig  einen  Leichter,
der  Petroleum  mitnimmt,  denn  die  gesetzlichen  Bestimmungen
über  den  Wassertransport  grösserer  Petroleummengen  sind  ziemlich ­
  peinlich.  Aber  wenn  er  auch  ein  Schiff  findet,  so  muss  er  doch
immer  mehr  Räume  mieten,  als  er  eigentlich  gebraucht,  aus  dem
einfachen  Grunde,  weil  Petroleum  nicht  nahe  an  andere  Güter
verstaut  werden  darf.  Diese  ziehen  entweder  den  Geruch  an
oder  leiden  unter  der  unausbleiblichen  Leckage.  Die  D.-A.  P.-G.
dagegen  kann  als  alleinige  Verfrachterin  den  ihr  zur  Verfügung
            
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