Full text: Die Zeit der preußischen Freihandelspolitik

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schaftlichen Folgen verhinderten die weitere Ausführung dieses 
Hanes. 
Mit der Gründung des Reiches erreichte der Zollverein 
sein Ende und damit auch das Zollparlament. Das kündbare 
Vertragsverhältnis ging in eine dauernde staatliche Organi 
sation über. Die Verträge von 1867, wodurch der Zollverein 
erneuert worden war, wurden ein integrierender Bestandteil 
der deutschen Verfassung. Dem Reichstage wurde die Gesetz 
gebung, welche die Zoll- und Handelspolitik betrifft, übertragen, 
und die Zollerträge sollten in die Reichskasse fließen. Der 
Reichstag übernahm daher die Erbschaft des Zollparlaments 
und verwaltete sie zunächst im Geiste des Erblassers. Es naht 
der letzte Akt der Ereihandelsära. 
Die Agrarier, deren Konsumenteninteressen durch die 
Eisenzölle geschädigt wurden, verlangten stürmisch die Be 
seitigung dieser Zölle. Im Mai 1873 stellten die Abgeordneten 
v - Behr (Greifswald), v. Below (Saleske), v. Wedell-Malchow, 
Graf Dohna, Graf Eulenburg, Freiherr v. Frankenberg, v. 
Minningerode mit Prince-Smith, Bamberger, Windthorst u. a. 
einen darin zielenden Antrag. Am 26. Mai eröffnete der Ab 
geordnete v. Behr die Debatte darüber mit einer Rede, in der 
er sagte: „Nächst dem Brot und Fleisch ist nichts wichtiger 
a ls freies Eisen.“ Damals waren die Agrarier so vernünftig, 
die Zollfreiheit von Brot und Fleisch über die des Eisens zu 
stellen. Dann fuhr er fort: „Verlassen Sie sich darauf, meine 
Herren, solange ein deutsches Schiff unsere Ostsee befährt, 
solange wir in den Provinzen an der Ostsee, wo wir kein Eisen 
herausgraben, sondern sehr viel Eisen hineingraben müssen, 
Um eine Ernte zu haben, solange dort der Landmann seinen 
Roden zu bestellen haben wird, solange werden wir das freie 
Eisen, verlangen.“ Das dauerte gerade sechs Jahre, dann han 
delten Graf Mirbach und seine Freunde 1 Mk. Roggenzoll 
§ e gen 1 Mk. Roheisenzoll ein. Im Jahre 1879 waren unter 
den 186 Abgeordneten, die für Mirbach stimmten, nicht we 
niger als 100 Großgrundbesitzer! Im Jahre 1873 aber er 
klärte Herr v. Below die Besteuerung des Eisens für ein Un- 
hig. Die gesamte Konsumtion werde durch die Besteuerung 
es Eisens geschädigt, demgegenüber komme der Vorteil 
' Öliger interessierter Landesteile und Berufsklassen nicht in
	        
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