Full text : Das Zolltarifgesetz der Vereinigten Staaten von 1913

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der  Sammelposition  ein  ganz  erheblicher  Teil  der  Importe
einem  Wertzoll  unterworfen  blieben.  Anderseits  war  die  Klassifizierung ­
  so  verwickelt,  die  Unterscheidungen  der  Spezialzölle  so
fein  und  winzig,  die  Prüfung  inkorrekter  und  oft  betrügerischer
Angaben  so  mühevoll,  das  Bestellen  von  kompetenten  Überwachungsbeamten ­
  angesichts  der  kleinen  Qehälter,  die  die  Regierung ­
  bot,  so  schwer,  daß  das  neue  System  in  der  Praxis  sich
nicht  viel  besser  erwies,  als  das  alte.  Aber  es  waren  nicht  diese
Verwaltungsschwierigkeiten,  die  zu  der  völligen  Rückkehr  zum
alten  Wertsystem  führten.  Es  war  unzweifelhaft  sicher,  daß  das
verwickelte  System  der  Spezialzölle  Unzuträglichkeiten  enthielt.
Der  einzig  sichere  Weg,  diese  unschönen  Zusätze  der  früheren
l’arifgesetze  los  zu  werden,  war  durchweg  den  Wertzoll  in  Anwendung ­
  zu  bringen.
Die  Zollsätze  auf  Seidenfabrikate  sind  verhältnismäßig
hoch  geblieben  —-  bei  den  meisten  Waren  45%.  Die  Ermäßigungen ­
  sind  keineswegs  so  erheblich  wie  bei  Baumwolle  und  Wolle.
k>abei  ist  zu  beachten,  daß  ein  Zoll  von  45%  eher  Veranlassung
zur  Unterbewertung  gibt,  als  ein  solcher  von  30%;  auch  fällt  es
bei  der  ungewöhnlichen  Verschiedenheit  von  Seidenfabrikaten
schwer,  die  Angaben  des  Importeurs  über  den  Marktwert  und
eine  eventuelle  Unterbewertung  zu  prüfen.  Die  inländischen
Seidenfabrikanten  haben  nicht  schlecht  abgeschnitten.  Dies  erklärt ­
  sich  augenscheinlich  dadurch,  daß  Seidenstoffe  als  Luxusartikel ­
  betrachtet  und  deshalb  einem  entsprechend  höheren  Zoll
als  andere  Textilwaren  unterworfen  werden.  Bei  der  Besteuerung
von  Luxusartikeln  mußte  man  allerdings  die  Einkommensverhältuisse
  der  davon  betroffenen  Personen  in  höherem  Maße  berücksichtigen ­
  und  daher  war  es  richtig,  die  inländische  Ware  ebenso
'vie  die  ausländische  zu  besteuern.  Ein  Zollsatz,  der  zum  Zweck
der  Erlangung  von  Einkünften  so  hoch  ist,  daß  er  im  großen  Maßstabe ­
  einen  Import  verhindert  oder  fast  verbietet,  ist  offensichtlich ­
  töricht.  Nicht  mit  Unrecht  vermutet  man,  daß  eine  derartige
Absicht  hei  den  Seidenzöllen  Vorgelegen  hat.  Bei  den  meisten
Seidenstoffen  wirken  die  Zölle  nach  wie  vor  prohibitiv.  Ein
niedrigerer  Satz  würde  vielleicht  mehr  Einkünfte  ergeben  haben,
und  wäre  auch  mit  dem  Wettbewerbsprinzip  besser  in  Einklang
Zu  bringen  gewesen.
            
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