Full text: Die Lokal- und Mittelbanken der Schweiz

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von Börsengeschäften im In- und Ausland.“ (Aargauische Creditanstalt.) 
„Kauf und Verkauf von Wertpapieren, Beteiligung bei Anlehen und Geld 
geschäften von Staaten, Gemeinden und Korporationen, sowie Über 
nahme von solchen für eigene oder fremde Rechnung.“ (Bank in Schaff 
hausen.) „Se charger pour compte d’Etats, villes et communes, de l’emission 
ou du placement d’emprunts; emettre ou placer pour le compte de societes 
industrielles, commerciales ou agricoles, leurs actions ou obligations, etc.“ 
(Banque de Montreux.) „Di assumere in proprio od in partecipazione 
l’emissione di obbligazioni di Stato, Comuni, consorzi e societä, di acquistare 
e vendere titoli per conto proprio e di terzi.“ (Banca popolare di Lugano.) 
Die kleineren Banken erwähnen im allgemeinen die Emissionsgeschäfte 
nicht ausdrücklich, sondern begnügen sich damit, aufzuführen, dass das 
Institut Wertpapiere für eigene und fremde Rechnung kaufe und verkaufe. 
Dabei sind meist Spekulationsgeschäfte absolut untersagt. „II est absolu- 
ment interdit ä l’association de se livrer k des jeux de bourse, soit pour eile, 
soit pour tiers.“ (Credit Yverdonnois.) „Die Bank kauft und verkauft 
öffentliche Wertpapiere mit Ausschluss aller Differenz-, Prämien - und andern 
Spekulationsgeschäfte. (Bank in Menziken.) Wieder andere erlauben 
Spekulationsgeschäfte nur für fremde Rechnung: „Börsenspekulationen 
dürfen nur für fremde Rechnung und nur bei genügender Deckung ausge 
führt werden.“ (Rheintalische Creditanstalt, Altstätten.) „Der An- und 
Verkauf von Wertpapieren für eigene Rechnung steht in der Kompetenz des 
Verwaltungsrates; doch darf dieser Geschäftszweig nie den Charakter einer 
Spekulation annehmen, sondern nur als Geldanlage dienen.“ (Bank in 
Langnau.) 
In lobenswerter Weise bringen nahezu alle deutschschweizerischen Ge 
sellschaften unserer Gruppe in ihren Geschäftsberichten ein vollständiges 
und detailliertes Verzeichnis ihres gesamten, bilanzmässig ausgewiesenen 
Effektenbestandes nach Titelgattung, Stückzahl, Kurs und Bilanzbetrag. 
Es ist durch diese Gepflogenheit eine richtige Einschätzung dieses Teiles 
der Bilanz nicht nur in quantitativer, sondern auch in qualitativer Weise 
möglich. Nur wenige, darunter allerdings ein grösseres Institut mit be 
deutendem Effektenbestand, können sich nicht dazu verstehen; sie 
spezifizieren entweder gar nicht oder nennen bloss eine Anzahl von Titeln 
mit dem für die Bilanz verwendeten Kurs, ohne aber die Gesamtzahlen 
anzuführen. Von einer grossem Zahl von Instituten der französischen 
Schweiz dagegen erfährt man in Bilanz und Geschäftsbericht gar nichts 
weiter als die Gesamtsumme; allenfalls ist sie noch gegliedert nach Bank-, 
Eisenbahn- und andern Obligationen und ebenso Bank-, Eisenbahn-,
	        
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