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von Börsengeschäften im In- und Ausland.“ (Aargauische Creditanstalt.)
„Kauf und Verkauf von Wertpapieren, Beteiligung bei Anlehen und Geld
geschäften von Staaten, Gemeinden und Korporationen, sowie Über
nahme von solchen für eigene oder fremde Rechnung.“ (Bank in Schaff
hausen.) „Se charger pour compte d’Etats, villes et communes, de l’emission
ou du placement d’emprunts; emettre ou placer pour le compte de societes
industrielles, commerciales ou agricoles, leurs actions ou obligations, etc.“
(Banque de Montreux.) „Di assumere in proprio od in partecipazione
l’emissione di obbligazioni di Stato, Comuni, consorzi e societä, di acquistare
e vendere titoli per conto proprio e di terzi.“ (Banca popolare di Lugano.)
Die kleineren Banken erwähnen im allgemeinen die Emissionsgeschäfte
nicht ausdrücklich, sondern begnügen sich damit, aufzuführen, dass das
Institut Wertpapiere für eigene und fremde Rechnung kaufe und verkaufe.
Dabei sind meist Spekulationsgeschäfte absolut untersagt. „II est absolu-
ment interdit ä l’association de se livrer k des jeux de bourse, soit pour eile,
soit pour tiers.“ (Credit Yverdonnois.) „Die Bank kauft und verkauft
öffentliche Wertpapiere mit Ausschluss aller Differenz-, Prämien - und andern
Spekulationsgeschäfte. (Bank in Menziken.) Wieder andere erlauben
Spekulationsgeschäfte nur für fremde Rechnung: „Börsenspekulationen
dürfen nur für fremde Rechnung und nur bei genügender Deckung ausge
führt werden.“ (Rheintalische Creditanstalt, Altstätten.) „Der An- und
Verkauf von Wertpapieren für eigene Rechnung steht in der Kompetenz des
Verwaltungsrates; doch darf dieser Geschäftszweig nie den Charakter einer
Spekulation annehmen, sondern nur als Geldanlage dienen.“ (Bank in
Langnau.)
In lobenswerter Weise bringen nahezu alle deutschschweizerischen Ge
sellschaften unserer Gruppe in ihren Geschäftsberichten ein vollständiges
und detailliertes Verzeichnis ihres gesamten, bilanzmässig ausgewiesenen
Effektenbestandes nach Titelgattung, Stückzahl, Kurs und Bilanzbetrag.
Es ist durch diese Gepflogenheit eine richtige Einschätzung dieses Teiles
der Bilanz nicht nur in quantitativer, sondern auch in qualitativer Weise
möglich. Nur wenige, darunter allerdings ein grösseres Institut mit be
deutendem Effektenbestand, können sich nicht dazu verstehen; sie
spezifizieren entweder gar nicht oder nennen bloss eine Anzahl von Titeln
mit dem für die Bilanz verwendeten Kurs, ohne aber die Gesamtzahlen
anzuführen. Von einer grossem Zahl von Instituten der französischen
Schweiz dagegen erfährt man in Bilanz und Geschäftsbericht gar nichts
weiter als die Gesamtsumme; allenfalls ist sie noch gegliedert nach Bank-,
Eisenbahn- und andern Obligationen und ebenso Bank-, Eisenbahn-,