Full text : Die Lokal- und Mittelbanken der Schweiz

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von  Börsengeschäften  im  In-  und  Ausland.“  (Aargauische  Creditanstalt.)
„Kauf  und  Verkauf  von  Wertpapieren,  Beteiligung  bei  Anlehen  und  Geldgeschäften ­
  von  Staaten,  Gemeinden  und  Korporationen,  sowie  Übernahme ­
  von  solchen  für  eigene  oder  fremde  Rechnung.“  (Bank  in  Schaffhausen.) ­
  „Se  charger  pour  compte  d’Etats,  villes  et  communes,  de  l’emission
ou  du  placement  d’emprunts;  emettre  ou  placer  pour  le  compte  de  societes
industrielles,  commerciales  ou  agricoles,  leurs  actions  ou  obligations,  etc.“
(Banque  de  Montreux.)  „Di  assumere  in  proprio  od  in  partecipazione
l’emissione  di  obbligazioni  di  Stato,  Comuni,  consorzi  e  societä,  di  acquistare
e  vendere  titoli  per  conto  proprio  e  di  terzi.“  (Banca  popolare  di  Lugano.)
Die  kleineren  Banken  erwähnen  im  allgemeinen  die  Emissionsgeschäfte
nicht  ausdrücklich,  sondern  begnügen  sich  damit,  aufzuführen,  dass  das
Institut  Wertpapiere  für  eigene  und  fremde  Rechnung  kaufe  und  verkaufe.
Dabei  sind  meist  Spekulationsgeschäfte  absolut  untersagt.  „II  est  absolument
  interdit  ä  l’association  de  se  livrer  k  des  jeux  de  bourse,  soit  pour  eile,
soit  pour  tiers.“  (Credit  Yverdonnois.)  „Die  Bank  kauft  und  verkauft
öffentliche  Wertpapiere  mit  Ausschluss  aller  Differenz-,  Prämien  -  und  andern
Spekulationsgeschäfte.  (Bank  in  Menziken.)  Wieder  andere  erlauben
Spekulationsgeschäfte  nur  für  fremde  Rechnung:  „Börsenspekulationen
dürfen  nur  für  fremde  Rechnung  und  nur  bei  genügender  Deckung  ausgeführt ­
  werden.“  (Rheintalische  Creditanstalt,  Altstätten.)  „Der  An-  und
Verkauf  von  Wertpapieren  für  eigene  Rechnung  steht  in  der  Kompetenz  des
Verwaltungsrates;  doch  darf  dieser  Geschäftszweig  nie  den  Charakter  einer
Spekulation  annehmen,  sondern  nur  als  Geldanlage  dienen.“  (Bank  in
Langnau.)
In  lobenswerter  Weise  bringen  nahezu  alle  deutschschweizerischen  Gesellschaften ­
  unserer  Gruppe  in  ihren  Geschäftsberichten  ein  vollständiges
und  detailliertes  Verzeichnis  ihres  gesamten,  bilanzmässig  ausgewiesenen
Effektenbestandes  nach  Titelgattung,  Stückzahl,  Kurs  und  Bilanzbetrag.
Es  ist  durch  diese  Gepflogenheit  eine  richtige  Einschätzung  dieses  Teiles
der  Bilanz  nicht  nur  in  quantitativer,  sondern  auch  in  qualitativer  Weise
möglich.  Nur  wenige,  darunter  allerdings  ein  grösseres  Institut  mit  bedeutendem ­
  Effektenbestand,  können  sich  nicht  dazu  verstehen;  sie
spezifizieren  entweder  gar  nicht  oder  nennen  bloss  eine  Anzahl  von  Titeln
mit  dem  für  die  Bilanz  verwendeten  Kurs,  ohne  aber  die  Gesamtzahlen
anzuführen.  Von  einer  grossem  Zahl  von  Instituten  der  französischen
Schweiz  dagegen  erfährt  man  in  Bilanz  und  Geschäftsbericht  gar  nichts
weiter  als  die  Gesamtsumme;  allenfalls  ist  sie  noch  gegliedert  nach  Bank-,
Eisenbahn-  und  andern  Obligationen  und  ebenso  Bank-,  Eisenbahn-,
            
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