Full text : Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

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Erwin  Respondek,

schädigt  aber  weit  mehr  das  verbündete  und  befreundete  Ausland,  als
Deutschland  oder  Österreich-Ungarn.  Das  Verbot  des  Verkaufs  von
Effekten  für  Rechnung  des  Auslandes  charakterisiert  am  besten  die
„Neue  Zürcher  Zeitung“,  wenn  sie  ausführt:
„Gerade  die  Schweiz  wird  hierdurch  empfindlich  geschädigt,  da
in  deren  großen  Bankinstituten  sich  wegen  der  Unsicherheit  in  Frankreich ­
  große  französische  Wertpapierdepots  angehäuft  haben.  Die  Vermittlungstätigkeit ­
  der  Banken  wird  mit  einem  Schlage  lahmgelegt“ 1 ).
IV.  Die  Kreditinstitute.
Im  französischen  Bankwesen  sind  5  Gruppen  scharf  zu  unterscheiden.
Nach  den  Grundzügen,  wie  sie  Kaufmann 2 )  entwickelt,  sind  dies:
1.  Die  Notenbank,
2.  Depositen-  und  Kreditbanken,
3.  die  Credit-Mobilier-Banken,
4.  der  Credit-Foncier  de  France,
5.  Privatbankiers,  Übersee-  und  Auslandsbanken.
(Diese  letzteren  werden  wegen  mangelnder  Unterlagen  im  Rahmen
dieser  Arbeit  nicht  betrachtet.)
Das  Notenbankwesen  Frankreichs  hat  seinen  typischen  Vertreter
in  der  Bank  von  Frankreich,  die  einer  eingehenden  Betrachtung  bereits ­
  unterzogen  wurde.
Der  französische  Immobiliarkredit  fand  im  Laufe  der  Jahrzehnte
und  erst  sehr  spät  eine  einheitliche  und  gut  organisierte  Zusammenfassung ­
  in  einem  großen  Zentralinstitut:  dem  Credit-Foncier
de  France.  Das  von  ihm  errungene  Monopol  konnte  der  Credit-Foncier
  entgegen  allen  Angriffen  der  anderen  Hypothekeninstitute
behaupten.  Seine  innere  Geschäfts-Organisation  ist  vortrefflich,  und  sein
halbamtlicher  Charakter  hat  ihm  nach  außen  hin  die  für  ein  Hypothekeninstitut ­
  notwendige  Festigkeit  verliehen  und  so  gelten  seine  Obligationen,
die  in  20  facher  Höhe  des  Aktien-Kapitals  ausgegeben  werden  dürfen,  in
den  Kreisen  der  Rentner  mit  als  eine  der  besten  Kapitalsanlagen.  Nach
seinen  eigenen  Statuten  darf  der  Credit-Foncier  Hypothekendarlehen
nur  gegen  erste  Hypotheken  gewähren.  Die  Geschäftspraxis  brachte
es  mit  sich,  daß  seine  Beleihungen  sich  vornehmlich  auf  städtische  Grundstücke ­
  erstrecken.  Daneben  befaßt  sich  die  Hypothekenbank  auch  mit
der  Emission  von  Anleihen,  Beleihung  und  Verwahrung  von  Wertpapieren,
Ausführung  von  Börsenaufträgen  und  der  Annahme  von  Depositen.
Der  Krieg  hat  auf  das  Hypothekar-Institut  bisher  einen  geringen
Einfluß  ausgeübt.  Es  war  ihm  nach  den  Angaben  in  seinen  Geschäftsberichten ­
  möglich,  seine  Zahlungsverpflichtungen  voll  aufrecht  zu
erhalten,  und  wie  die  Bank  in  ihrem  Geschäftsbericht  für  1914  ausführt,
stockten  die  Auszahlung  der  Depots,  der  Zinsen,  fälliger  Obligationen
1 )  Neue  Zürcher  Zeitung,  Januar  1915.
2 )  Dargestellt  nach  Kaufmann,  Dr.  E.,  Das  französische  Bankwesen.  Tübingen ­
  1911.
            
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