Full text: Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

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Erwin Respondek, 
diskontiert, nachdem sie bereits 502 Milk Frcs. im Besitz hatten. Hiermit 
war die äußerste Grenze auf diesem Felde erreicht. Die Weigerung, 
den Diskont- und Blankokredit weiter auszudehnen, brachte Frankreich 
in eine arge Verlegenheit. Die gewaltigen Mengen Kriegsmaterial und 
Lebensmittel müssen bezogen werden, Frankreich kann aber das Aus 
land weder mit den entsprechenden Gütermengen bezahlen, noch da 
selbst weitere Kredite erlangen. Es mußte verhandelt werden, und schließ 
lich machten sein Bundesgenosse England und der Hauptlieferant 
Amerika die weitere Zufuhr von Gütern von einer Bedingung abhängig; 
Die neuen Kredite — vornehmlich Vorschußkredite — müssen zu x /s m it 
Gold gedeckt werden. So hatte nach einer Vereinbarung vom 30. April 
1915 mit der englischen Notenbank die Bank von Frankreich nach 
London 20 Müll. Sovereigns gesandt, wofür das französische Schatzamt 
einen Kredit von 62 Mill. £ in Amerika eröffnet erhielt, den Frankreich 
durch Trassierungen in Anspruch nehmen kann. 
Auf Grund dieser Vereinbarung stellt das Jahr 1915 das eigen 
artige Bild eines wechselseitigen Austausches von französischem Gold 
und ausländischer Krediteröffnung dar. Diese Operationen gestalten 
sich, soweit ihre Abschlüsse zuverlässig bekannt gegeben wurden, im 
einzelnen wie folgt (in Mill. Frcs.) : x ) 
Kreditgewährung und Golddeckung in London undNew- York. 
Zeitpunkt 
London 
New 
York 
Goldzufluß 
Krediteröffnung 
Goldzufluß 
Krediteröffnung 
1914 
September . . 
? 
50 
? 
— 
November . . 
— 
— 
? 
50 
1915 
Januar .... 
300 
250 
? 
50 
April .... 
25 
— 
50 
250 
Mai 
200 
1050 
150 
— 
Der gesamte Goldabfluß beträgt somit 725 Mill. Frcs., die hierfür ein 
geräumten Kredite belaufen sich — unter Einschluß der von 1914, für 
die der hohe Goldabfluß im Januar 1915 nach London wohl gleichfalls 
Geltung hat — auf 1700 Mill. Frcs., d. h. eine Golddeckung dieser Kredite 
von rund 44 %. 
Die Transaktionen im Monat Mai beruhen außerdem auf einem 
Sonderabkommen der französischen und englischen Regierungen vom 
30. April 1915. Hiernach überweist die Bank von Frankreich der Bank 
von England 20 Mill. £ = 500 Mill. Frcs. Gold. Dagegen erhält die 
französische Regierung in London einen Kredit von 62 Mill. £ = 1550 Mill. 
Frcs. Der gewährte und tatsächlich benutzte Kredit ist außerdem durch 
französische Schatzwechsel in voller Höhe zu decken, die jedesmal bei 
*) Die Tabelle ist auf Grund von Preßnotizen und aus Fachzeitschriften zusamraen- 
gestellt. Siehe z. B. Bank, August-Heft 1915 und Koppe, a. a. O. S. 750.
	        
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