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gelehnt. Es brach darauf der Streik von 20 000—80 000 Arbeitern
ans.
Am 19. Februar 1895 wurde vor dem Berliner Gewerbege
richt als Einigungsamt verhandelt. Man einigte sich im Prinzip
auf einen Vergleich, wonach der Streik abgebrochen wurde und dem
Einigungsamt nach Ermittelung der notwendigen Unterlagen die
Errichtung eines Minimallohntarifes, falls erforderlich durch
Schiedsspruch auf Grund einer 12/4. prozentigen Lohnerhöhung auf
getragen wurde. Um diesen Tarif herbeizuführen, bedurfte es der
sechsmonatigen Tätigkeit eines Arbeitgeberbeisitzers. Es wurden
von ihm 700 interessierte Personen hauptsächlich behufs einer En
quete über die tatsächlich gewährten Löhne, protokollarisch ver-
nomnien. Die Konfektionäre lehnten damals den Schiedsspruch
des Einigungsamts unter der Begründung ab, daß der ihnen emp
fohlene Tarif nicht durchführbar sei. Um sich nichts zu vergeben,
sahen die Arbeiter sich ebenfalls zur Ablehnung veranlaßt.
Die Erhebungen vor dem Gewerbegericht Berlin haben ein
deutliches Bild von den ungesunden Verhältnissen der Heimarbeiter
gegeben. Die Kaiserliche Verordnung vom 31. Mai 1897 für die
Kleider- und Wäschekonfektion besserte zwar die allgemeinen Ar
beitsbedingringen, kümmerte sich aber nicht um die eigentliche Heim
arbeit. Diese fand erst Berücksichtigung im Kinderschutzgesetz vom
80. März 1903. Von da ab wurde der Heimarbeit regere Beach
tung geschenkt, namentlich seit den 1906 in Berlin und Frankfurt
veranstalteten Heimarbeiterausstellungen.
In der Hauptsache sind die Arbeiter bisher aus ihre Selbsthilfe
angewiesen gewesen, die natürlich bei den Eigentümlichkeiten der
Hausindustrie, vor allem durch die Tätigkeit in eigenen Wohnräu-
men eine ungemein schwer durchführbare ist. Bis zur Erreichung
von Tarifverträgen, die den Heimarbeitern einige Sicherheit bieten,
haben sie stets einen weiten Weg zurückzulegen. Dies erhellt aus
den Lohnbewegungen der Schneider und Wäschearbeiter.
Aus den Heimarbeiter trifft in verstärktem Maße zu, ivas schon
die Begründung der Novelle zur GO. von 1891 allgemein von den
Arbeitern hervorhebt, daß derjenige, welcher Beschäftigung sucht,