Full text: Die Heimarbeit im Kriege

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gelehnt. Es brach darauf der Streik von 20 000—80 000 Arbeitern 
ans. 
Am 19. Februar 1895 wurde vor dem Berliner Gewerbege 
richt als Einigungsamt verhandelt. Man einigte sich im Prinzip 
auf einen Vergleich, wonach der Streik abgebrochen wurde und dem 
Einigungsamt nach Ermittelung der notwendigen Unterlagen die 
Errichtung eines Minimallohntarifes, falls erforderlich durch 
Schiedsspruch auf Grund einer 12/4. prozentigen Lohnerhöhung auf 
getragen wurde. Um diesen Tarif herbeizuführen, bedurfte es der 
sechsmonatigen Tätigkeit eines Arbeitgeberbeisitzers. Es wurden 
von ihm 700 interessierte Personen hauptsächlich behufs einer En 
quete über die tatsächlich gewährten Löhne, protokollarisch ver- 
nomnien. Die Konfektionäre lehnten damals den Schiedsspruch 
des Einigungsamts unter der Begründung ab, daß der ihnen emp 
fohlene Tarif nicht durchführbar sei. Um sich nichts zu vergeben, 
sahen die Arbeiter sich ebenfalls zur Ablehnung veranlaßt. 
Die Erhebungen vor dem Gewerbegericht Berlin haben ein 
deutliches Bild von den ungesunden Verhältnissen der Heimarbeiter 
gegeben. Die Kaiserliche Verordnung vom 31. Mai 1897 für die 
Kleider- und Wäschekonfektion besserte zwar die allgemeinen Ar 
beitsbedingringen, kümmerte sich aber nicht um die eigentliche Heim 
arbeit. Diese fand erst Berücksichtigung im Kinderschutzgesetz vom 
80. März 1903. Von da ab wurde der Heimarbeit regere Beach 
tung geschenkt, namentlich seit den 1906 in Berlin und Frankfurt 
veranstalteten Heimarbeiterausstellungen. 
In der Hauptsache sind die Arbeiter bisher aus ihre Selbsthilfe 
angewiesen gewesen, die natürlich bei den Eigentümlichkeiten der 
Hausindustrie, vor allem durch die Tätigkeit in eigenen Wohnräu- 
men eine ungemein schwer durchführbare ist. Bis zur Erreichung 
von Tarifverträgen, die den Heimarbeitern einige Sicherheit bieten, 
haben sie stets einen weiten Weg zurückzulegen. Dies erhellt aus 
den Lohnbewegungen der Schneider und Wäschearbeiter. 
Aus den Heimarbeiter trifft in verstärktem Maße zu, ivas schon 
die Begründung der Novelle zur GO. von 1891 allgemein von den 
Arbeitern hervorhebt, daß derjenige, welcher Beschäftigung sucht,
	        
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