Contents: Frankreichs Bank- und Finanzwirtschaft im Kriege

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Erwin Respondek, 
am 27. September 1914 — da die Zahlung von Versicherungsprämien 
gestundet wurde — mußten die Versicherungsgesellschaften von der 
Bezahlung der Versicherungssummen befreit werden. 
Dies waren die einzelnen Glieder in der Moratoriumskette, die inner 
halb zweier Kriegsmonate vollkommen geschlossen wurde, werden 
mußte. Denn die moderne Wirtschaft ist so eng in ihren Gliedern ver 
kettet, das wechselseitige Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner 
so innig verknüpft, vielseitig und durchlaufend zusammengefaßt, daß 
der Schutz eines Gliedes notwendig den des benachbarten nachziehen 
und immer weitere Kreise ergreifen muß. Dieser innere Zusammenhang 
im Wirtschaftsleben konnte auch sofort nach Erlaß von zahlreichen 
Verordnungen nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten gelockert werden, 
die noch vergrößert wurden durch die nicht genügend vollkommen 
ausgearbeiteten und umfassenden Einzel-Moratorien. Erst allmählich 
wurden die einzelnen Verfügungen bei ihrer Erneuerung verbessert, 
straffer oder loser gefaßt, erleichtert oder erschwert. Gesetzlich aufge 
hoben wurde bis jetzt noch kein Moratoriums-Erlaß. Nur die Mehrzahl 
der Banken hat freiwillig auf die Vergünstigungen Verzicht geleistet 1 ), 
und das Moratorium, das sich die Börse am Ende des Monats Juli 1914 
erteilte, wird langsam in gestaffelter Form abgebaut. In schematischer 
Zusammenstellung zeigt die Entwicklung der einzelnen Moratoriums 
erlasse, die in den späteren Verordnungen unter einem Datum zusammen 
fallen, nach ihrer zeitlichen Richtung das folgende Bild (s. S. 5): 
Während des Krieges 1870/71 hatte Frankreich gleichfalls ein Ge 
neralmoratorium für Schuldner aus Wechseln und Wertpapieren für die 
Zeit vom 13. August 1870 bis 13. Juli 1871 erlassen. Auch in diesem 
Kriege hatte sich also die französische Republik entschlossen, im Interesse 
der Schuldner Vergünstigungen und Erleichterungen zu gewähren, 
um sie vor wirtschaftlichen Schäden zu bewahren, und ermöglicht es 
ihnen durch eine gesetzlich erlaubte Verlängerung die Lösung der Ver 
bindlichkeiten auf eine spätere, voraussichtlich günstigere Zeit zu ver 
schieben. 
Über das Moratorium Frankreichs in seiner vollen Ausdehnung wurde 
rasch vernichtende Kritik gefällt. Sie lautet auf eine kurze Formel 
!) Für alle Abhebungen der Bardepots und Kreditsalden bestimmten die einzelnen 
Erlasse das folgende Bild: 
Abbau des Bank-Moratoriums. 
Abhebungen in der Zeit 
vom 
Summe 
Höchstbetrag der gesamten 
Abhebungen 
1. Aug. 1914 bis 1. Sept. 1914 
250 Frcs. + 5 % 
— 
1. Sept. 1914 „ x. Okt. 1914 
250 „ + 20 % 
60 °/o 
1. Okt. 1914 „ 1. Nov. rgr4 
25° „ + 25 % 
66% % 
1. Nov. 1914 „ 1. Dez. 1914 
1000 „ + 40 % 
66% % 
r. Dez. 1914 „ 1. Jan. 1915 
rooo „ + 50% 
75 % 
Vom 1. Januar 1915 verzichteten alle führenden Banken auf die Wohltaten des Mora 
toriums und nahmen die unbeschränkten Zahlungen wieder auf.
	        
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