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Erwin Respondek,
am 27. September 1914 — da die Zahlung von Versicherungsprämien
gestundet wurde — mußten die Versicherungsgesellschaften von der
Bezahlung der Versicherungssummen befreit werden.
Dies waren die einzelnen Glieder in der Moratoriumskette, die inner
halb zweier Kriegsmonate vollkommen geschlossen wurde, werden
mußte. Denn die moderne Wirtschaft ist so eng in ihren Gliedern ver
kettet, das wechselseitige Verhältnis zwischen Gläubiger und Schuldner
so innig verknüpft, vielseitig und durchlaufend zusammengefaßt, daß
der Schutz eines Gliedes notwendig den des benachbarten nachziehen
und immer weitere Kreise ergreifen muß. Dieser innere Zusammenhang
im Wirtschaftsleben konnte auch sofort nach Erlaß von zahlreichen
Verordnungen nicht ohne erhebliche Schwierigkeiten gelockert werden,
die noch vergrößert wurden durch die nicht genügend vollkommen
ausgearbeiteten und umfassenden Einzel-Moratorien. Erst allmählich
wurden die einzelnen Verfügungen bei ihrer Erneuerung verbessert,
straffer oder loser gefaßt, erleichtert oder erschwert. Gesetzlich aufge
hoben wurde bis jetzt noch kein Moratoriums-Erlaß. Nur die Mehrzahl
der Banken hat freiwillig auf die Vergünstigungen Verzicht geleistet 1 ),
und das Moratorium, das sich die Börse am Ende des Monats Juli 1914
erteilte, wird langsam in gestaffelter Form abgebaut. In schematischer
Zusammenstellung zeigt die Entwicklung der einzelnen Moratoriums
erlasse, die in den späteren Verordnungen unter einem Datum zusammen
fallen, nach ihrer zeitlichen Richtung das folgende Bild (s. S. 5):
Während des Krieges 1870/71 hatte Frankreich gleichfalls ein Ge
neralmoratorium für Schuldner aus Wechseln und Wertpapieren für die
Zeit vom 13. August 1870 bis 13. Juli 1871 erlassen. Auch in diesem
Kriege hatte sich also die französische Republik entschlossen, im Interesse
der Schuldner Vergünstigungen und Erleichterungen zu gewähren,
um sie vor wirtschaftlichen Schäden zu bewahren, und ermöglicht es
ihnen durch eine gesetzlich erlaubte Verlängerung die Lösung der Ver
bindlichkeiten auf eine spätere, voraussichtlich günstigere Zeit zu ver
schieben.
Über das Moratorium Frankreichs in seiner vollen Ausdehnung wurde
rasch vernichtende Kritik gefällt. Sie lautet auf eine kurze Formel
!) Für alle Abhebungen der Bardepots und Kreditsalden bestimmten die einzelnen
Erlasse das folgende Bild:
Abbau des Bank-Moratoriums.
Abhebungen in der Zeit
vom
Summe
Höchstbetrag der gesamten
Abhebungen
1. Aug. 1914 bis 1. Sept. 1914
250 Frcs. + 5 %
—
1. Sept. 1914 „ x. Okt. 1914
250 „ + 20 %
60 °/o
1. Okt. 1914 „ 1. Nov. rgr4
25° „ + 25 %
66% %
1. Nov. 1914 „ 1. Dez. 1914
1000 „ + 40 %
66% %
r. Dez. 1914 „ 1. Jan. 1915
rooo „ + 50%
75 %
Vom 1. Januar 1915 verzichteten alle führenden Banken auf die Wohltaten des Mora
toriums und nahmen die unbeschränkten Zahlungen wieder auf.