Object: Geld-, Bank- und Börsenwesen

Offizielle Börsenstunden sind: werktäglich von 11—1 Uhr. Der (in 
offizielle) Handel vor 11 Uhr wird als Vorbörse, der nach 1 Uhr als Nach 
börse bezeichnet. 
Die abgeschlossenen Geschäfte sind nach Art der Abwicklung: 
a] Direkte Geschäfte. Sie sind zwischen den Kontrahenten unmittel 
bar abzuwickeln, ohne Unterschied, ob sie von den Kontrahenten persönlich oder 
durch einen Vermittler abgeschlossen worden sind. Die Effekten müssen dem 
Käufer in sein Geschäftslokal oder seine Wohnung übersandt werden. Eine Über 
weisung der Lieferung an einen Dritten (bzw. die Übernahme durch einen 
Dritten) ist bei diesen Geschäften nur dann zulässig, wenn der anwesende Kon 
trahent selbst die Adresse ausstellt. 
b) Mittels Arrangement abzuwickelnde Geschäfte. Sie müssen durch 
das vom Wiener Giro - und Kassenverein errichtete Arrange 
mentsbureau abgewickelt werden. Es gibt ein Wochen-, ein Medio» und 
ein Ultimo-Arrangement. 
Nach der Erfüllungszeit unterscheidet inan: 
a) Geschäfte „p e r K a s s a". Als solche gelten Geschäfte, die ausdrücklich 
„per Kassa", sowie Geschäfte, die in Börsenwerten abgeschlossen sind, die nicht 
in das Arrangement einbezogen sind und bei deren Abschluß ein Fälligkeits 
termin nicht vereinbart worden ist. 
b) Geschäfte „Per Arrangement". Sie sind an dem Ausgabetag, der 
dem Abschlußtage zunächst folgt, zum Arrangement aufzugeben. 
e) Geschäfts „a u f einige Tage Lieferung". Diese Geschäfte sind 
direkt, und zwar spätestens am 5. Tage nach dem Abschluß, zu erfüllen. 
ck) Geschäfte „auf f c st e T e r m i n e" (Zeitgeschäfte). Als solche gelten 
alle Geschäfte, bei deren Abschluß ein besonderer Fälligkeitstermin vereinbart 
worden ist. 
Z. Die Pariser Börse x ). 
Der Ursprung einer Börse in Frankreich läßt sich bis in die ersten 
Jahre des 16. Jahrhunderts zurückverfolgen. In einem Edikt vom 
Jahre 1549, das die Eröffnung einer „bourse commune“ in Toulouse 
anordnete, heißt es: „Da unsere gute Stadt Toulouse zum Han 
del sehr geeignet ist, soll sie, wie Lyon, Antwerpen und andere Handels 
städte, einen Ort erhalten, den man Change, Estrade oder Bourse nennt, 
i) Literatur: F. Ehrensperger, Die Pariser Börse und die franzö- 
fischen Bankinstitute. Zürich 1926. A. H a m b u r g e r , lös Guide pratique de la 
Bourse, Paris 1913. Henri Montarnal, Manuel des opfirations de 
banque et de bourse. Paris 1925. S. Robert-Milles,La grammaire de 
la bourse, Paris 1925. E. Vidal, La Bourse des valeurs mobileres, Paris 1916.
	        
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