Full text : Hundert Jahre J.P. Bachem, Buchdruckerei, Verlagsbuchhandlung, Zeitungsverlag

eines  geistlichen  Gerichtes,  die  anderweitige  Regelung  der  Seelsorgerprüfungen, ­
  der  Diözesansynoden  und  der  Gehälter  der  Geistlichen  etc.
gefordert.  Diese  Forderungen  unterstützte  seine  Schrift:  „Die  Wünsche
und  Vorschläge  der  katholischen  Geistlichkeit  Düsseldorfs  an  den  Hochwürdigsten
  Herrn  Erzbischof  von  Köln“,  auf  die  im  nächsten  Jahre  (1849)
der  Domkapitular  und  Generalvikar  Baudri  mit  einer  namenlosen,  bei
Bachem  erschienenen  Broschüre  „Synodal-Richter,  Synodal-Examinatoren
  und  Diözesan-Synoden“  antwortete,  worin  der  Verfasser ­
  die  Forderungen,  sowie  das  „Reformfieber“,  demokratische  Elemente ­
  in  die}  Kirchenverfassung  zu  bringen,  als  unkirchlich  verwirft.
„Diese  Schrift“,  sagt  Geissei  in  einem  Bericht  an  den  Nuntius  Sacconi  in
München  vom  7.  April  1849,  „hat  auf  den  Klerus  die  beste  Wirkung  ausgeübt.“ ­
  Binterim  antwortete  darauf  im  selben  Jahre.  Er  starb  am
17.  Mai  1855.
27  (S.  41,  47).  Der  Verein  vom  h.  Karl  Borromäus  war  im  Jahre  1844
auf  Anregung  des  Appellationsgerichtsrats  Dr.  Aug.  Reichensperger
unter  Mithilfe  des  Freiherrn  Maximilian  von  L  o  e  auf  Schloß  Allner
bei  Hennef  (Sieg),  des  geistlichen  Professors  Dr.  Dieringer  in  Bonn,
des  Malers  Fritz  Baudri  in  Köln  u.  a.  m.  gegründet  worden  und  hatte
am  22.  März  1845  die  landesherrliche  Genehmigung  erlangt.  Seine  Satzungen
vom  20.  März  1844  stellten  ihm  die  Hauptaufgabe,  „dem  verderblichen
Einflüsse,  den  die  schlechte  Literatur  auf  alle  Klassen  der  bürgerlichen
Gesellschaft  ausübt,  durch  die  Begünstigung  und  Verbreitung  guter
Schriften  entgegen  zu  wirken.“  Diese  Verbreitung  sollte  vom  Verein
gefördert  werden  1.  dadurch,  daß  er  jährlich  oder  halbjährlich  allen,  die
sich  an  dem  Unternehmen  beteiligen,  nach  Maßgabe  ihres  Beitrags  und
der  Vereinsmittel,  eine  oder  mehrere  Schriften  als  Vereinsgabe  unentgeltlich ­
  zugehen  läßt,  und  2.  dadurch,  daß  er  dieser  Vereinsgabe  ein  Verzeichnis ­
  seinem  Zwecke  entsprechender  Schriften  beifügt,  deren  Anschaffung
oder  Benutzung  er  jedem  Beteiligten  durch  Erwirkung  möglichst  niedriger
Preise  zu  erleichtern  sich  bemühen  wird.“  Teilnehmer  zahlten  jährlich
15  Sgr.,  Mitglieder  mindestens  2  Taler.  Als  erster  Vorsitzender  wurde
Freiherr  von  Loe  gewählt,  nach  dessen  Erkrankung  1846—71  Prof.  Dieringer,
der  der  erste  Schriftführer  gewesen  war.  Dieringer  (geboren  1811
zu  Rangendingen  in  Hohenzollern-Hechingen)  war  auf  Vorschlag  des  damaligen ­
  Koadjutors  Johannes  von  Geissei  von  der  preußischen  Regierung
als  ordentlicher  Professor  der  Dogmatik  und  Homiletik  nach  Bonn  berufen
worden.  Sein  im  Jahre  1846  im  Bachemschen  Kommissionsverlag  erschienenes ­
  Buch  „Der  hl.  Karl  Borromäus  und  die  Kirchenverbesserung ­
  seiner  Zeit“  wurde  als  erste  Vereinsschrift  des  Borromäusvereins
  in  10000  Exemplaren  unter  die  Vereinsgenossen  verteilt  und
in  2000  Exemplaren  im  Buchhandel  abgesetzt.
28  (S.  42).  Zu  diesem  Unternehmen  erschien  seit  Januar  1836  ein  „Wöchentliches ­
  Beiblatt  zum  Allgemeinen  Organ,  enthaltend  die  Verband-
            
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