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Zirchow,
Major st. D. (t zu Berlin 1858), lehrte der Stadt Schivelbein
25,000 Thlr. zunächst als Stiftung für seine Familie, dann aber auch
zu allgemeinen Stipendien-Zwecken. Die Zinsen werden, so weit nicht
besondere Bestimmungen über deren Verwendung vorhanden sind, zu
Gymnasial- und Universitäts-Studien, zu sonstiger wissenschaftlicher Aus
bildung, auch zur Ausbildung im Militärdienst, verwendet. Die Fa
milie Virchow hat bei Verleihung der Stipendien ein Vorzugsrecht,
sind Angehörige derselben nicht vorhanden, so können die Stipendien
an junge Leute aus Schivelbein gegeben werden. An Gymnasial-Stipen-
dien werden höchstens 250, an Universitäts-Stipendien 300 Thlr. jähr
lich bewilligt; die Ersteren können Familien-Angehörigcn beim Eintritt
in die Tertia, Einwohnern von Schivelbein beim Eintritt in die Prima
ertheilt werden. An weibliche Nachkommen der vier Geschwister des
Stifters können Heiraths-Ansstattungen bis zur Höhe von 500 Thlr.
gezahlt werden, wenn andere Ansprüche an den Fonds nicht vorhanden
sind und die Ueberschüsse des laufenden und des vorangegangenen
Rechnungs-Jahres eine solche Ausgabe gestatten. Schließlich erhielt
die Schul-Deputation jährlich 25 Thlr. zu einer Weihnachtsbescherung
für arme Kinder.
Bogelsche Stiftung,
bei der Universität Halle-Wittenberg, von der verw. Dr. Vogel in
Wittenberg für Wittwen und Waisen von Wittenberger Universitäts-
Verwandten, und vorzugsweise für Wittwen und Waisen der Professoren
der Juristcn-Fakultät mit 100 Thlr. Kapital gestiftet. Die Wittwen
behalten das Benefiz auf Lebenszeit und die Waisen bis zum zurück
gelegten 24sten Lebensjahre, oder bis sic sich verheirathen. Das Kolla
tionsrecht wird von den Profesiorcu der Wittenberger Stiftung in
Halle ausgeübt. (Koch I. 450.)
Bogelsche Stiftung zu Benkendorf.
Die verw. Gutsbesitzer Vogel, geb. Hänert schenkte mittelst Urkunde
vom 24. März 1859 den Gemeinden Benkendorf und Delitz am Berge
(Merseburg) 3000 Thlr. und zwar 1000 Thlr. für Benkendorf und
2000 Thlr. für Delitz Behufs einer Stiftung, aus deren Zinsen nächst
der Erhaltung der Grabstätte ihres + Ehemanns arme Schulkinder
mit Schulbüchern und Kleidungsstücken versehen, arme Knaben, welche
ein Handwerk erlernen wollen, durch gänzliche oder theilweise Zahlung
des Lehrgeldes, arme Mädchen bei itjrer Verheiratung durch einen
Beitrag zu ihrer Aussteuer, arme alte arbeitsunfähige Leute mit Geld
oder nothwendigen Lebensbedürfnissen unterstützt und jedem unbeschol
tenen und unbemittelten Brautpaar bei der Verheirathnng eine mit der
Aufschrift „Vogelsche Stiftung" versehene Bibel verabreicht werden
soll. Das Kapital soll von dem Verwalter des Kirchen-Vermögens
mit verwaltet und die Aufsicht von den Pfarrern, Schullehrern und
Dorfgerichten beider Gemeinden unter Oberaufsicht der Regierung ge
führt werden.